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Die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten SozialRentenversicherung Zwickaussystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben Anspruch auf eine Rente, wenn die für die jeweilige Rente erforderlichen Rentenversicherung Zwickausrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen (Rentenanspruch). Neben den Beschäftigten sind in der RentenRentenversicherung Zwickau weitere Personen pflichtversichert. Auch eine freiwillige Rentenversicherung Zwickau ist grundsätzlich möglich. Neben den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.
Die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (kommende) Rente (Generationenvertrag). Die jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die nicht beitragsgedeckten Leistungen (wie beispielsweise Kindererziehungszeiten, Hinterbliebenenrenten, Renten nach dem Fremdrentengesetz u.s.w.) reichen nicht aus, um diese zu decken.[1][2]
Angesichts des demographischen Wandels wird häufig gefordert, die Finanzierung der Alterssicherung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalbildendes System umzustellen, meistens in Form privater Alterssicherung gefordert. Es ist jedoch umstritten, ob der demografische Wandel tatsächlich das umlagefinanzierte Rentensystem prinzipiell infrage stellt und ob das Kapitaldeckungssystem – insbesondere über private Rentenversicherung Zwickauen – eine effektivere und sozial gerechte Finanzierung der Renten ermöglicht (vgl. Mackenroth-These).
Träger der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau in Deutschland ist die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau, welche sich in 14 regionale und 2 bundesweite Träger aufteilt. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau – (SGB VI). Für die Selbständigen und ihre Angehörigen der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist die SozialRentenversicherung Zwickau für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) i. V. m. dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen SozialRentenversicherung Zwickau (LSV-NOG).
Inhaltsverzeichnis
- 1 Leistungen
- 1.1 Renten wegen Alters
- 1.1.1 Höhe der Renten
- 1.1.2 Rente und Beschäftigung
- 1.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- 1.3 Renten wegen Todes
- 1.3.1 Witwenrente/Witwerrente
- 1.3.1.1 Keine Rente bei Wiederheirat oder Versorgungsehe
- 1.3.1.2 Bestandsschutz (Altfälle)
- 1.3.1.3 Kleine Witwen-/Witwerrente
- 1.3.1.4 Große Witwen-/Witwerrente
- 1.3.1.5 Höhe
- 1.3.2 Einkommensanrechnung
- 1.3.3 Waisenrente
- 1.3.4 Erziehungsrente
- 1.3.1 Witwenrente/Witwerrente
- 1.4 Beitragserstattung
- 1.1 Renten wegen Alters
- 2 Rentenversicherung Zwickauskonto
- 2.1 Renteninformationen und Rentenauskunft in Deutschland
- 2.2 Grundlage der Rentenberechnung
- 2.3 Der Rentenversicherung Zwickausverlauf in Deutschland
- 2.4 Datenabruf mit dem neuen Personalausweis
- 3 Abzüge für Kranken- und PflegeRentenversicherung Zwickau
- 4 Rentenbesteuerung
- 5 Finanzierung der RentenRentenversicherung Zwickau
- 5.1 Beiträge
- 5.2 Beitragssatz
- 5.3 Beitragsbemessungsgrenze
- 5.4 Bundeszuschuss
- 5.5 Reserven
- 5.6 Rechengrößen der RentenRentenversicherung Zwickau
- 5.7 Einnahmen und Ausgaben
- 6 Geschichte
- 6.1 Beitragssatz
- 6.2 Anfänge
- 6.3 Historische finanzielle Probleme
- 6.4 Umlagefinanzierung
- 6.5 Überführung der Anwartschaften aus dem Alterssicherungssystem der DDR in das System der allgemeinen RentenRentenversicherung Zwickau der BRD
- 6.6 Vereinigung der RentenRentenversicherung Zwickauen für Arbeiter und Angestellte
- 6.7 Finanzierungsdruck und Reformen
- 6.7.1 Neue Lasten durch die Wiedervereinigung
- 6.7.2 Demografischer Wandel und Nachhaltigkeit
- 6.7.3 Bundeszuschüsse für Rentenversicherung Zwickausfremde Leistungen
- 6.7.4 Einmalige Liquiditäts-Effekte
- 6.7.5 Befürwortung von Rentenreformen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
- 6.7.6 Kritik an Rentenreformen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
- 7 Kontroverse Themen der RentenRentenversicherung Zwickau in Deutschland
- 7.1 Einführung einer Rentenversicherung Zwickauspflicht für alle
- 7.2 Krisensicherheit der staatlichen RentenRentenversicherung Zwickau
- 7.3 Risiken eines Umlageverfahrens ohne Reserven
- 7.4 Mangelnde Gleichbehandlung der Rentner (Egalität) im deutschen System
- 7.4.1 Abkopplung der Rente von der Dynamik der Bruttoeinkommen
- 7.5 Verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie trotz fehlendem Kapitalstock
- 7.6 Mangelnde Unterstützung der Familien mit Kindern
- 7.7 Überbetonung der Überalterung der Bevölkerung
- 7.8 Angeblich höhere Rentenbezüge in Ostdeutschland
- 7.9 Nachteile für Strafgefangene wegen fehlender RentenRentenversicherung Zwickau
- 8 Gerechtigkeit des Rentensystems
- 9 Siehe auch
- 10 Literatur
- 11 Weblinks
- 12 Einzelnachweise
Leistungen
Die versicherten Risiken der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau (GRV) sind das Alter (Altersrente), die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod (Hinterbliebenenrente). Darüber hinaus erbringen die Träger der GRV Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen sind nicht Rentenversicherung Zwickausfremd, denn sie dienen der Abwendung der versicherten Risiken. Deshalb gilt vor Erreichen des Renteneintrittsalters von Altersrenten der Grundsatz „Reha vor Rente“, d. h. vor Zahlung einer Rente wird versucht, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen. Erst wenn dies tatsächlich nicht möglich ist, wird die Rente geleistet.
Die verschiedenen Renten auf Grund eines dieser Risikofälle sind
- Renten wegen Alters,
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
- Renten wegen Todes.
Dafür sind
- persönliche Voraussetzungen (wie Lebensalter, Erwerbsminderung, Tod),
- Rentenversicherung Zwickausrechtliche Voraussetzungen und
- wartezeitrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Renten wegen Alters
Wer Altersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, erhält nach geltender Rechtslage eine Rente ohne Zu- oder Abschläge (siehe Rentenformel). Jeder spätere Rentenbeginn erhöht die Rente, jeder frühere Rentenbeginn mindert sie (Ausnahme: Rente für Schwerbehinderte oder wenn 45 Jahre Beiträge eingezahlt wurden, kann man mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen).[3] Die Höhe der Regelaltersgrenze wurde mit dem Gesetz von 2007 verändert.
Höhe der Renten
Die relative Höhe der Rente ist vor allem von der Anzahl und der Höhe der während des Rentenversicherung Zwickauslebens eingezahlten Beiträge abhängig. Die Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet. Kindererziehungszeiten werden wie Pflichtbeitragszeiten eines Durchschnittsverdieners bewertet, ohne dass individuelle Beiträge gezahlt werden, kommen jedoch sonstige Pflichtbeitragszeiten hinzu, können sie weniger Entgeltpunkte erhalten, wenn ansonsten insgesamt eine bestimmte Höchstgrenze überschritten würde (siehe auch: Additive Anrechnung). Für jedes vor dem 1. Januar 1992 geborene Kind sind Kindererziehungszeit die ersten 24, für jedes nach dem 31. Dezember 1991 geborene Kind die ersten 36 Lebensmonate des Kindes. Für relevante beitragsfreie Zeiten (z. B. Zeiten einer schulischen Ausbildung) werden durch die so genannte Gesamtleistungsbewertung oder die Vergleichsbewertung weitere Entgeltpunkte ermittelt, deren Höhe von der Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen abhängig ist. Für beitragsgeminderte Zeiten (z. B. Zeiten einer beruflichen Ausbildung) werden Zuschläge gutgeschrieben.
Die monatliche Rente wird nach der Rentenformel berechnet, indem die Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden. Dies ist in § 64 SGB VI normiert. Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Dadurch bestimmt sich ein Höchstbeitrag. Höchstbeiträge und maximal mögliche Einzahlungsdauer bewirken die höchstmögliche Rente.
Als Eckrentner wird eine fiktive Person bezeichnet, die 45 Jahre lang aus einem Durchschnittseinkommen Beiträge bezahlt und mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht. Die aufgrund einer solchen Rentenbiographie erzielte Rente wird Standardrente (umgangssprachlich „Eckrente“) genannt. Die Eckrente (West) lag am 1. Juli 2011 bei 1236,15 €. Sie ist keine Durchschnittsrente, deren Höhe liegt erheblich unter der Eckrente.
Die Durchschnittsrente ergibt sich aus dem Quotienten der jeweiligen gruppenbezogenen Gesamtzahlung und der Anzahl dieser betrachten Gruppe. In der allgemeinen RentenRentenversicherung Zwickau lag die durchschnittliche Altersrente am 31. Dezember 2011 für Männer in den alten Bundesländern bei 1052 €, in den neuen Bundesländern bei 1006 €, Frauen in den alten Bundesländern bekamen im Durchschnitt eine Altersrente in Höhe von 521 €, in den neuen Bundesländern von 705 €.[4]
3,7 Millionen Rentner leben in Deutschland mit einer gesetzlichen Rente von unter 300 Euro im Monat. Sechs Millionen Rentner erhalten eine bis zu 500 Euro. 13 Millionen Senioren, rund 72 Prozent, erhielten 2012 eine Rente von bis zu 1000 Euro im Monat.[5]
Besonderheiten bestehen in der KnappschaftsRentenversicherung Zwickau (RentenRentenversicherung Zwickau der Bergleute).
Rente und Beschäftigung
Während des Bezugs einer Altersrente als Vollrente sind Rentner in der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau Rentenversicherung Zwickausfrei (§ 5 Abs. 4 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI). Falls sie weiterhin arbeiten, muss der beschäftigte Rentner keine Beiträge mehr zahlen. Sein Arbeitgeber muss hingegen weiterhin den Beitragsanteil abführen, der zu zahlen wäre, wenn der beschäftigte Vollrentenbezieher Rentenversicherung Zwickauspflichtig wäre (§ 172 Abs. 1 SGB VI). Dieser Beitrag erhöht jedoch nicht mehr die Rentenansprüche des Rentners. Dem Arbeitgeber soll dadurch der Anreiz genommen werden, Rentenversicherung Zwickausfreie Personen zu beschäftigen.
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Mit dem Wort Frührente werden (juristisch ungenau) alle Formen des vorgezogenen Überganges in die Erwerbslosigkeit bezeichnet, die zu einer Rentenzahlung durch die GRV führen, so bei der Erwerbsminderungsrente oder der vorgezogenen Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug. Der „Vorruhestand“ bezeichnet den gleichgelagerten Fall bei Beamten mit vorgezogenem Beginn der Ruhestandsbezüge.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei vorzeitigem Beginn der Rente vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter die Rente für die gesamte Bezugsdauer um 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gemindert wird. Für eine um ein Jahr früher beginnende Rente sinkt also der sonst zustehende monatliche Rentenbetrag um 3,6 Prozent (vergleiche Rentenberechnung unten oder bei Rentenformel, bei Erwerbsminderungsrenten allerdings maximal um 10,8 Prozent). Der Abschlag erfolgt von dem Rentenwert, der sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt, nicht von dem hochgerechneten Altersrentenwert.[6] Die vorgezogene Rente ist im Vergleich zur Regelaltersrente aus zwei Gründen geringer:
- Einmal durch den früheren Rentenbeginn, nach dem keine Beitragszahlung mehr erfolgt,
- und dann nochmals durch den Abschlag auf diesen bereits niedrigeren Rentenwert.
Dieser Rentenabschlag versucht, die kürzere Beitragszahl-Phase im Erwerbsleben und die erwartete längere Bezugsdauer der Rente zu berücksichtigen. Seit Jahrzehnten ist das Renteneintrittsalter oft deutlich niedriger als die jeweils geltende gesetzliche Altersgrenze.
Etwa 17 % aller Rentner beginnen das Rentnerdasein mit einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 90 % von ihnen wegen voller Erwerbsminderung. Die vergleichbare Regelung hieß bis 2000 „Erwerbsunfähigkeitsrente“. Die Höhe ist von den zuvor gezahlten Beiträgen abhängig, aber bis zu 10,8 % geringer als die Altersrente.
2007 zeigte eine Studie, dass Gutachter einen konstruierten Testfall völlig unterschiedlich bewerteten.[7] 2010 bearbeitete die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau 361.963 Anträge auf Erwerbsminderungsrente. Etwa die Hälfte wurde bewilligt, die andere Hälfte abgelehnt, davon 114.000 aus medizinischen Gründen.
Renten wegen Todes
Witwenrente/Witwerrente
Witwen oder Witwer haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Die bis 1984 geltende Schlechterstellung von Witwern gegenüber Witwen bei der Hinterbliebenenrente ist auf Grund von Unisex-Anforderungen entfallen. Seit 1. Januar 2005 ist gleichfalls die eingetragene Lebenspartnerschaft rentenrechtlich der Ehe gleichgestellt.
Keine Rente bei Wiederheirat oder Versorgungsehe
Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch auf die Witwen-/Witwerrente. Wird die neue Ehe geschieden, verstirbt der neue Ehepartner oder wird die Ehe für nichtig erklärt, besteht unter den sonstigen Voraussetzungen wieder Anspruch auf die vorherige Rente (Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten).
Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Dies gilt beispielsweise bei plötzlichem unvorhersehbarem Unfalltod oder wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Kenntnis des Ehepaares von einer tödlich verlaufenden Krankheit vorlag.
Bestandsschutz (Altfälle)
Der Begriff „Altfall“ ist bei der Gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau nicht eindeutig. Durch mehrfache Rechtsänderungen kann man nur Bestandsschutzfälle bis zur jeweiligen Änderung betrachten.
- Als „Bestandsschutzfall 2002“ gilt, wenn ein Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde. Diese Regelung besteht seit 2007. Die Leistungen der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau gliedert sich in zwei zentrale Bereiche: Die Zahlung von Altersrenten gehört seit dem Bestehen der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau zu ihren zentralen Aufgaben. Aber auch vor den Folgen der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes des Ehepartners sind die Versicherten durch die Rente weitestgehend abgesichert. Die zweite große Aufgabe der RentenRentenversicherung Zwickau ist die Rehabilitation. Sie sorgt dafür, die Erwerbsfähigkeit kranker und behinderter Menschen positiv zu beeinflussen und – wenn möglich – wiederherzustellen.
Als Funktion des Lohnersatzes soll die Rente den versicherten Menschen eine ausreichende Lebensgrundlage bieten. In der Regel werden Renten geleistet als
- Renten wegen Alters (beispielsweise Regelaltersrente),
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie
- Renten wegen Todes (beispielsweise als Witwen-/Waisenrenten)
Als „Bestandsschutzfall 1985“ gilt, wenn ein Ehegatte vor dem 31. Dezember 1985 verstorben ist oder bis zum 31. Dezember 1988 die Weitergeltung des alten Rechts beantragt wurde.[8]
Kleine Witwen-/Witwerrente
Der hinterbliebene Partner erhält für längstens 24 Monate die so genannte kleine Witwen-/Witwerrente. Die Beschränkung auf 24 Monate gilt bei „Bestandsschutzfällen 2002“ nicht.
Große Witwen-/Witwerrente
Erfüllt der Hinterbliebene beim Tod des Versicherten oder später eine der nachfolgenden Voraussetzungen, besteht Anspruch auf die große Witwen/Witwerrente:
- mindestens 45 Jahre alt oder
- voll oder teilweise erwerbsgemindert oder
- Erziehung eines eigenen Kindes oder eines Kindes des versicherten Ehegatten, das noch keine 18 Jahre alt ist.
Die Altersgrenze von 45 Jahren für die große Witwenrente wird, wenn der Versicherte nach dem 31. Dezember 2011 verstorben ist, schrittweise bis 2029 auf 47 Jahre angehoben. Im Einzelnen siehe § 242a Abs. 5 SGB VI.
Höhe
Die Höhe der Witwen-/Witwerrente bemisst sich nach dem Rentenanspruch des/der verstorbenen Versicherten.
In den ersten drei (vollen) Kalendermonaten nach dem Monat, in dem der Versicherte gestorben ist, wird der Rentenanspruch in voller Höhe ausgezahlt (sogenanntes „Sterbevierteljahr“).
Daran anschließend beträgt der Anspruch bei der kleinen Witwen-/Witwerrente 25 % und bei der großen Witwen-/Witwerrente 55 % (bzw. Altfälle 60 %) des Rentenanspruchs des Verstorbenen (ggf. findet zusätzlich eine Einkommensanrechnung statt).
Hat der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes schon eine Rente bezogen, kann der Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post AG einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Unabhängig davon ist beim zuständigen Rentenversicherer für die Witwen-/Witwerrente ein formeller Rentenantrag zu stellen.[9]
Einkommensanrechnung
Auf die Witwen-/Witwerrente wird das um einen Kürzungsbetrag verminderte eigene Einkommen, soweit es einen Freibetrag übersteigt, zu 40 % des übersteigenden Betrages angerechnet. Im Sterbevierteljahr wird noch kein Einkommen angerechnet. Bei den „Bestandschutzfällen 1985“ wird kein Einkommen, bei den „Bestandsschutzfällen 2002“ wird Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt und bei Neufällen zusätzlich Vermögenseinkommen und Elterngeld. Der Kürzungsbetrag ist ein je nach Einkommensart unterschiedlich hoher Betrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Einkommen. Durch die Kürzung wird berücksichtigt, dass der Hinterbliebene Steuern und Sozialabgaben zu zahlen hat. Der Freibetrag errechnet sich aus dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes (seit 1. Juli 2013): 28 , 14 € × 26 , 4 = 742 , 90 € {\displaystyle 28{,}14\mathrm {\euro} \times 26{,}4=742{,}90\mathrm {\euro} } (West) bzw. 25 , 74 € × 26 , 4 = 679 , 54 € {\displaystyle 25{,}74\mathrm {\euro} \times 26{,}4=679{,}54\mathrm {\euro} } (Ost) und erhöht sich für jedes minderjährige Kind um den 5,6-fachen aktuellen Rentenwert.
Waisenrente
Halbwaisen erhalten 10 %, Vollwaisen erhalten 20 % der auf den Todestag des Versicherten berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung zuzüglich eines Zuschlages nach § 78 SGB VI. Eigene Einkünfte werden auf die Waisenrente nicht angerechnet. Bis zum 30. Juni 2015 galt eine Anrechnung für Waisen über 18 Jahre.
Darüber hinaus wird bis zum 27. Geburtstag in Zeiten der Schul-, Fachschul-, Hochschul- oder Berufsausbildung Rente gezahlt, ebenso bei einer Erwerbsminderung der Waise. Seit 1. Juli 2015 gelten verbesserte Leistungen bei der Waisenrente für volljährige Waisen und die vorherige Anrechnung von Einkommen entfällt.[10] Während eines gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes ruht die Rente; der Anspruch verlängert sich entsprechend über das 27. Lebensjahr hinaus. Als Waisen können auch Adoptivkinder, Pflegekinder, Enkelkinder oder Geschwister anerkannt werden, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit der/dem Verstorbenen gelebt haben und von ihr/ihm unterhalten wurden.
Erziehungsrente
Obwohl diese Rente aus der Rentenversicherung Zwickau des überlebenden (früheren) Ehegatten erbracht wird, zählt sie zu den Renten wegen Todes.
Beitragserstattung
Die Beitragserstattung kann für bestimmte Personengruppen auf Antrag geschehen und ist durch § 210 SGB VI geregelt. Beiträge werden erst erstattet, wenn nach dem Ausscheiden aus der Rentenversicherung Zwickauspflicht eine Wartefrist von 24 Kalendermonaten verstrichen ist. Sie werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben; der Arbeitgeberanteil wird nicht erstattet.
Rentenversicherung Zwickauskonto
Renteninformationen und Rentenauskunft in Deutschland
Seit 2002 verschicken die RentenRentenversicherung Zwickausträger bereits einige Jahre vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn aktuelle Renteninformationen nach § 109 SGB VI an die Versicherten. Die Renteninformation gibt den Versicherten Auskunft über die aktuellen Rentenansprüche. Dabei wird unterschieden zwischen einem vorgezogenen Beginn bei voller Erwerbsminderung und der Höhe der künftigen regulären Altersrente, wenn die aktuellen Bedingungen sich nicht verändern würden, d. h. also ohne Änderungen durch Gesetze oder Lohnänderungen. Generell wird dabei auf die Versorgungslücke hingewiesen: den aktuellen Nettolohn und der zu erwartenden niedrigeren Rente und des Kaufkraftverlustes durch die auch künftig zu erwartende Inflation.
Nach einer Einführungszeit sollen alle Versicherten jährlich eine Renteninformation erhalten, die das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens für 5 Jahre (60 Kalendermonate) Beitragszeiten zurückgelegt haben.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine „ausführliche Rentenauskunft“ ersetzt, aus der ebenfalls der Rentenbeginn für die verschiedenen Rentenarten, mit und ohne Abschläge für frühzeitigere Inanspruchnahme der Altersrenten, zu entnehmen ist.
Grundlage der Rentenberechnung
Grundlage der Rentenberechnung sind die im Rentenversicherung Zwickausverlauf des Versicherten enthaltenen rentenrechtlichen Zeiten, die im Verfahren zur Kontenklärung abschließend durch Bescheid nach § 149 Abs. 5 SGB VI verbindlich festgestellt worden sind, sowie danach vorgenommene Ergänzungen und in das Rentenversicherung Zwickauskonto durch Datenübermittlung eingelaufene „rentenrechtliche Zeiten“.
Erläuterungen zu den Begriffen Rentenversicherung Zwickausverlauf § 149, Renteninformation § 109, Rentenauskunft § 109 und Feststellungsbescheid § 149 finden sich weiter unten in diesem Artikel.
Der Rentenversicherung Zwickausverlauf in Deutschland
Der Rentenversicherung Zwickausverlauf ist ein vom Rentenversicherung Zwickausträger erstellter Nachweis über die auf dem Rentenversicherung Zwickauskonto eines Versicherten gespeicherten Daten über rentenrechtliche Zeiten. Zur Kontenklärung wird der „aktuelle“ Rentenversicherung Zwickausverlauf als Aufstellung an den Versicherten übersandt. Daraus kann entnommen werden, ob alle rentenrechtlichen Zeiten bei der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau bekannt sind. Dem Rentenversicherung Zwickausverlauf sind die üblicherweise erforderlichen Vordrucke oder ein vorbereiteter Antwortbogen beigefügt. Fehlende rentenrechtliche Zeiten können nach Eingang der Antwort des Versicherten von den Leistungsträgern ergänzt oder unrichtig festgestellte Sachverhalte berichtigt werden. Das Verfahren ist in § 149 SGB VI gesetzlich geregelt.
Abschließend wird ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid (Feststellungsbescheid) erteilt, womit der Rentenversicherung Zwickausverlauf seitens des Rentenversicherung Zwickausträgers verbindlich festgestellt wird. Das Rentenversicherung Zwickauskonto gilt danach hinsichtlich der darin enthaltenen und nicht bereits früher festgestellten Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, als geklärt. Ergänzungen und Berichtigungen auf Antrag des Versicherten sind jedoch weiterhin möglich. Sie sind durch Zeitablauf und später hinzukommende Daten mitunter erforderlich.
Datenabruf mit dem neuen Personalausweis
Mittels des elektronischen Personalausweises, der über die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises verfügt, ist es mit einer AusweisApp möglich, bei der RentenRentenversicherung Zwickau einen Rentenversicherung Zwickausverlauf, eine Renteninformation, eine Rentenauskunft, eine Bescheinigung über die Höhe der Rente oder auch einen Rentnerausweis über das Internet abzurufen.
Abzüge für Kranken- und PflegeRentenversicherung Zwickau
Pflichtversicherte in der KVdR haben den allgemeinen Beitragssatz (einheitlicher Beitragssatz aller Krankenkassen; seit 2015: 14,6 % incl. 1,1 % zusätzlicher Beitragssatz) und die vollen Beiträge für die PflegeRentenversicherung Zwickau an den KrankenRentenversicherung Zwickausträger zu entrichten (Einbehalts- und Weiterleitungsverfahren durch die RV-Träger). Die Hälfte des Beitrags (ohne Zusatzbeitrag) trägt der RV-Träger, den Zusatzbeitrag trägt allein der Rentner, hierzu gibt es keinen Zuschuss. Wenn eine monatliche Rente insgesamt nicht höher ist als ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße ist (2016: 145,25 € West/126,00 € Ost), werden dafür keine Kranken- und PflegeRentenversicherung Zwickausbeiträge einbehalten. Das ist unabhängig von anderen beitragspflichtigen Einnahmen und in den § 226 Abs. 2 SGB V bzw. § 57 Abs. 1 SGB XI geregelt.
Freiwillig in der GKV (gesetzliche KrankenRentenversicherung Zwickau) Versicherte leisten den allgemeinen Beitragssatz, incl. Zusatzbeitrag und volle Beiträge für die PflegeRentenversicherung Zwickau. Sie erhalten einen Zuschuss durch den RV-Träger, wobei auch hier der Zusatzbeitrag nicht zuschussfähig ist.
Privat Krankenversicherte in der PKV bezahlen den Beitrag entsprechend dem vereinbarten Tarif, erhalten jedoch einen Zuschuss.
Rentenbesteuerung
Steuerlich war bis 2004 die gesetzliche Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil als Einkunftsart zu berücksichtigen. Der Ertragsanteil entspricht einer fiktiven Verzinsung der im früheren Erwerbsleben entrichteten Beiträge. Je früher der Versicherte in Rente ging, desto geringer war einerseits die absolute Rentenhöhe und desto höher war der zu versteuernde Ertragsanteil an der monatlichen Altersrente. Beispiel: Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren galt ein Ertragsanteil von 27 %. Da auch bei einer sehr hohen Rente dadurch die Grundfreibeträge nicht erreicht wurden, mussten nur beim Zusammentreffen mit weiteren steuerpflichtigen Einkünften Steuern gezahlt werden.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, welches die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionen und Renten verlangt, wurde ab 2005 die Rentenbesteuerung auf eine neue Basis gestellt. Für die aktuellen Rentenbezieher („Bestandsrentner“) beträgt seit 2005 der steuerpflichtige Anteil 50 %, im Jahr 2020 beträgt der Besteuerungsanteil bereits 80 % und steigt dann für jeden Rentnerjahrgang um 1 %-Punkt. Ab 2040 werden Renten zu 100 % versteuert werden.
Finanzierung der RentenRentenversicherung Zwickau
Beiträge
Grundsätzlich wird die RentenRentenversicherung Zwickau durch Beiträge finanziert, die bei Rentenversicherung Zwickauspflichtigen Beschäftigten je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden (Ausnahme: in der KnappschaftsRentenversicherung Zwickau trägt der Arbeitgeber die Differenz zwischen dem Anteil des Arbeitnehmers zum allgemeinen Beitragssatz und dem Gesamtbetrag zum knappschaftlichen Beitragssatz). Der Beitrag wird durch die zuständige Einzugsstelle erhoben und an den zuständigen RentenRentenversicherung Zwickausträger gezahlt. Freiwillig Versicherte und Rentenversicherung Zwickauspflichtige Selbständige tragen den vollen Beitrag allein (§§ 171,169 Nr. 1 SGB VI). Besonderheiten gibt es in der KünstlersozialRentenversicherung Zwickau und für Geringfügige Beschäftigung.
Beitragssatz
Der RentenRentenversicherung Zwickausbeitrag wird nach einem Beitragssatz prozentual von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt werden. Seit dem seit 1. Januar 2018 beträgt der Beitragssatz in der allgemeinen RentenRentenversicherung Zwickau 18,6 % und in der knappschaftlichen RentenRentenversicherung Zwickau 24,7 %.[11]
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen RentenRentenversicherung Zwickau für 2015 lag in den alten Bundesländern bei 6.050 Euro pro Monat, mithin 72.600 Euro pro Jahr, in den neuen Bundesländern bei 5.200 Euro pro Monat, mithin 62.400 Euro pro Jahr. In der knappschaftlichen RentenRentenversicherung Zwickau lag sie 2015 im Westen bei 7.450 Euro pro Monat, mithin 89.400 Euro pro Jahr und im Osten bei 6.350 Euro pro Monat, mithin 76.200 Euro pro Jahr.
2016 stieg die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen RentenRentenversicherung Zwickau (West) von 6.050 Euro (2015) auf 6.200 Euro pro Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) stieg von 5.200 Euro (2015) auf 5.400 Euro pro Monat.
In der knappschaftlichen RentenRentenversicherung Zwickau gelten 2016 eine Beitragsbemessungsgrenze (West): 7.650 Euro im Monat (7.450), Beitragsbemessungsgrenze (Ost): 6.650 Euro im Monat (6.350). Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau wurde für das Jahr 2016 bundeseinheitlich auf 36.267 Euro im Jahr festgesetzt.[12]
Bundeszuschuss
Jahr | Gesamt | Allgemein | Zusätzlich |
---|---|---|---|
in Millionen Euro | |||
2006 | 54.909 | 37.446 | 17.463 |
2007 | 55.944 | 38.080 | 17.864 |
2008 | 56.430 | 38.240 | 18.190 |
2009 | 57.333 | 38.653 | 18.680 |
2010 | 58.980 | 39.885 | 19.096 |
2011 | 58.882 | 39.641 | 19.241 |
2012 | 60.018 | 39.895 | 20.123 |
2013 | 59.852 | 38.863 | 20.990 |
2014 | 61.335 | 39.813 | 21.522 |
2015 | 62.433 | 40.230 | 22.203 |
Jahr | Kinder- erziehungs- zeiten |
AAÜG | Knapp- schaft |
---|---|---|---|
in Millionen Euro | |||
2006 | 11.393 | 4.161 | 6.449 |
2007 | 11.548 | 4.099 | 6.273 |
2008 | 11.478 | 4.191 | 6.088 |
2009 | 11.466 | 4.271 | 6.032 |
2010 | 11.637 | 4.329 | 5.906 |
2011 | 11.574 | 4.811 | 5.693 |
2012 | 11.628 | 4.613 | 5.551 |
2013 | 11.585 | 4.691 | 5.423 |
2014 | 11.858 | 4.797 | 5.304 |
2015 | 12.149 | 4.909 | 5.268 |
Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zum Ausgleich der Rentenversicherung Zwickausfremden Leistungen aus Steuermitteln ergänzt (Bundeszuschuss). Außerdem wird seit 1998 eine Pauschale für nicht beitragsgedeckte Leistungen gezahlt, die durch Mehrwertsteuererhöhungen refinanziert wird. Seit 1999 wird dieser Zuschuss durch einen Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Zuschuss ergänzt, der am Anfang aus Mitteln nach dem Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform gespeist wurde. Darüber hinaus fallen Erstattungen für zweckgebundene durchlaufende Posten in jenen Fällen an, in denen die GRV für den Bund Leistungen erbringt. Dazu gehören beispielsweise Kindererziehungszeiten ab 1992, Rentenzuschläge und Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG – Überleitungsgesetz für DDR-Renten) und Knappschaftsrenten.
Während der allgemeine Bundeszuschuss wegen der Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die GRV einer allgemeinen Entlastungs- und Ausgleichs- sowie Sicherungsfunktion dient, erfolgt die Zahlung des zusätzlichen Zuschusses ausdrücklich zur Abdeckung nicht beitragsgedeckter Leistungen und Senkung von Lohnzusatzkosten. So betrugen beispielsweise im Jahr 2010 die vom Bund zur allgemeinen GRV aufgebrachten Mittel (ohne durchlaufende Posten) 58,9 Milliarden Euro. Daneben fielen 2010 weitere Zuschüsse für Kindererziehungszeiten in Höhe von 11,6 Milliarden Euro, Erstattung einigungsbedingter Leistungen in Höhe von 0,32 Milliarden Euro, Erstattung für das AAÜG in Höhe von 4,3 Milliarden Euro sowie für den Zuschuss für die Knappschaft in Höhe von 5,9 Milliarden Euro an. Damit machten im Jahre 2010 die summierten Bundesmittel etwa 81,2 Milliarden Euro aus.
Die Belastung des Bundeshaushaltes führt immer wieder zu Forderungen nach Absenkung der Zuschüsse und realen Kürzungen aller Renten der GRV über das Sozial- und Steuersystem. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat wegen des hohen Steueranteils sogar eine Art steuerlicher Gleichbehandlung von Renten der GRV mit Altersbezügen der Beamte des Öffentlichen Dienstes gesehen. Diesen Argumentationen der übermäßigen steuerlichen Begünstigung der gesetzlichen Renten wird entgegengehalten, dass das Verfassungsgericht die Haushaltslage der GRV mit den individuellen Ansprüchen der Beitragszahler verwechselt hat und dass der Gesetzgeber eine Fülle von Leistungen beschlossen hat, die durch die Bundeszuschüsse nicht voll gedeckt seien. Außerdem würden diese nicht beitragsgedeckten Leistungen in sehr vielen Fällen solchen Empfängern zugutekommen, die im Rentenversicherung Zwickaustechnischen Sinne nicht zu der Risikogemeinschaft jener die RentenRentenversicherung Zwickau tragenden Versichertengemeinschaft gehören. Der überwiegende Teil der Rentner habe durch regelmäßige Beitragsleistungen die eignen Rentenbezüge selbst finanziert und trage trotz der Zuschüsse sogar Lasten allgemein sozialpolitischer Art, die eigentlich aus dem Staatshaushalt finanziert werden müssten.
Die Rentenversicherung Zwickausfremden Lasten in der GRV, die aus dem Bundeszuschuss zum Teil abgedeckt werden, d. h. ohne dass die Rentner dafür Rentenversicherung Zwickaustechnisch äquivalente Beiträge gezahlt haben, setzen sich zum Beispiel zusammen aus folgenden Positionen:
- Familienausgleich (Kinderzeiten für vor 1921 geborene Frauen, Waisenrenten)
- Berücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Zuschläge zur Witwenrente bei Müttern
- Renten wegen Todes (außer Splittingrenten)
- Renten für Ersatzzeiten (Kriegsdienst, Gefangenschaft)
- Integration von Vertriebenen und Aussiedlern
- Transfers in die neuen Bundesländer
- Beteiligung an Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Renten wegen Arbeitsmarktlage
- Vorgezogene Renten (z. B. bei Altersteilzeit)
- Mindestrenten
- Anerkennung für Ausbildungszeiten, Höherbewertung der ersten drei Rentenversicherung Zwickausjahre
- Ansprüche Behinderter in geschützten Einrichtungen
- KrankenRentenversicherung Zwickau der Rentner (KVdR), (die PflegeRentenversicherung Zwickau der Rentner (PVdR) tragen die Rentner selbst)
- Zusatzabkommen mit USA, Israel, Kanada
- Rentenanteile, soweit sie in der Höhe des Barwertes der Rente bezogen auf die Lebenserwartung von der durchschnittlichen Lebenserwartung einer Mannesrente ab 65. bzw. 67. Lebensjahren abweichen
- Durchlaufende Posten, bei denen die GRV nur als Verwalter tätig ist (Knappschaftzuschüsse, DDR-Zusatzversorgung)
Neben diesen über den allgemeinen Haushalt zu finanzierenden Posten hat der Bund im Rahmen seiner Finanzverantwortung außerdem Bundesmittel bereitzustellen für
- Demografische Last
- Organisations- und Gestaltungshoheit durch den Bund
- Mitfinanzierung anderer Sozialsysteme durch die GRV (Reha, Berufsförderung)
- Anteilige Verwaltungskosten für fremde Leistungen
Die Rentenversicherung Zwickausfremden Leistungen wurden 2011 nur teilweise aus Bundesmitteln bezahlt. Das Karl-Braeuer-Institut errechnete für 2011 eine Deckungslücke von rund 7 Mrd. Euro, was einer überhöhten Belastung der Beitragszahler um etwa 0,8 Prozentpunkte des Beitragssatzes entspreche.[14] Der pauschale Beitrag des Bundes wurde auch im Zusammenhang mit der ab dem 1. Juli 2014 geltenden Verlängerung der Kindererziehungszeiten für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder von 12 auf 24 Monate (so genannte “Mütterrente”) nicht erhöht, obwohl die Bundesregierung für diese Maßnahme jährliche Mehrausgaben von ca. 6,7 Mrd. Euro prognostizierte.[15][2] Unter anderem wegen der zusätzlichen Leistungen für Kindererziehung wird lediglich der allgemeine Bundeszuschuss in den Jahren 2019 bis 2022 jeweils um 400 Mio. Euro erhöht.[16]
Geht man für die Zweckbestimmung der GRV davon aus, dass sie die Versorgung ihrer Versicherten im Alter und bei Invalidität sicherstellen soll, dann zeigt sich deutlich, dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen bei begünstigten Renten einen allgemeinen sozialpolitischen Hintergrund haben. Mit der Versichertengemeinschaft der beitragszahlenden Arbeitnehmer in der GRV haben sie nur im Rahmen allgemeiner staatlicher Fürsorge, die alle Bürger betrifft, zu tun. Leistungen staatlicher Fürsorge sind nach allgemeiner Auffassung jedoch aus dem Staatshaushalt zu finanzieren.
Die Rentner in den neuen Bundesländern hierbei pauschal als Subventionsempfänger aufzuführen, weil deren Bewohner „in die westdeutsche GRV niemals eingezahlt haben“, scheint einigen Quellen nicht gerechtfertigt, weil damit der Eindruck erweckt wird, als müssten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren. Weil es sich um eine Umlagefinanzierung handelt, begannen am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten. Durch den Einbruch bei den Beiträgen durch die Arbeitslosigkeit, letzteres jedoch in stärkerem Maße als in den alten Bundesländern ist tatsächlich ein größerer Zuschuss aus Steuermitteln erforderlich, der jedoch genau so zu bewerten ist wie andere Wiedervereinigungskosten.
Reserven
Die Finanzierung der RentenRentenversicherung Zwickau erfolgt im Umlageverfahren. Laufende Beiträge, verwaltet von den Trägern der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau (früher: BfA, LandesRentenversicherung Zwickausanstalten, BahnRentenversicherung Zwickausanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse) werden unmittelbar als Renten ausbezahlt. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, gibt es die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage. Sie setzt sich aus überschüssigen Betriebsmitteln und angesammelten Rücklagen zusammen.
Rechengrößen der RentenRentenversicherung Zwickau
Aufgrund der Einkommensentwicklung der Vorjahre werden jährlich die Rechengrößen der SozialRentenversicherung Zwickau für das Folgejahr durch Rechtsverordnung festgesetzt. Für die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau sind die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung.
Einnahmen und Ausgaben
2000 | 2010 | |||
in Mio. € | in % | in Mio. € | in % | |
Gesamteinnahmen | 214.566 | 100,00 | 251.254 | 100,00 |
Beitragseinnahmen (Versicherte und Arbeitgeber) | 163.367 | 76,13 | 185.288 | 73,75 |
Bundeszuschüsse für Rentenleistungen ohne eigene Beiträge | 40.717 | 18,98 | 45.791 | 18,22 |
Zusätzliche Bundeszuschüsse | 9.078 | 4,23 | 19.095 | 7,60 |
Erstattungen | 658 | 0,31 | 769 | 0,31 |
Vermögenserträge | 602 | 0,28 | 99 | 0,04 |
Sonstige Einnahmen | 144 | 0,07 | 212 | 0,08 |
Gesamtausgaben | 213.986 | 99,73 | 249.197 | 99,18 |
Rentenausgaben1 | 190.198 | 88,64 | 224.352 | 89,29 |
Kindererziehungsleistungen | 1.092 | 0,51 | 258 | 0,10 |
Leistungen zur Teilhabe | 4.404 | 2,05 | 5.379 | 2,14 |
KrankenRentenversicherung Zwickau der Rentner | 12.831 | 5,98 | 15.251 | 6,07 |
PflegeRentenversicherung Zwickau | 1.561 | 0,73 | – | 0,00 |
Verwaltungs- und Verfahrenskosten | 3.509 | 1,64 | 3.521 | 1,40 |
Beitragserstattungen | 193 | 0,09 | 110 | 0,05 |
Sonstige Ausgaben | 198 | 0,09 | 326 | 0,13 |
Einnahmenüberschuss | 579 | 0,27 | 2.057 | 0,82 |
Erläuterung: 1Summe der Bruttorenten; vor Abzug des Eigenanteils der Rentner an der SozialRentenversicherung Zwickau.
Quelle: Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau, Bundesministerium für Arbeit und Soziales[17]
Geschichte
Beitragssatz
Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Beitragssatz 18,6 %.
Bei Einführung der RentenRentenversicherung Zwickau im Jahre 1891 betrug der Beitragssatz 1,7 %. Wenn man die in den einzelnen Lohnklassen zu zahlenden Beitragsmarken in Lohnprozent umrechnet, so ergibt sich für 1924 im Schnitt 3,5 %, für 1928 im Schnitt 5,5 %.[18] Der Beitragssatz stieg kontinuierlich von 10 Prozent im Jahre 1949 auf 17 Prozent im Jahre 1970. Er liegt seit 1970 zwischen 17 Prozent und 20,3 Prozent.
Anfänge
Zünfte und Gilden im Mittelalter kannten bereits Selbsthilfeeinrichtungen auf gemeinschaftlicher Grundlage. Handwerk und Bergbau gelten als früheste Vorläufer der heutigen SozialRentenversicherung Zwickau. Das Gesetz über die Vereinigung der Berg-, Hütten- und Salinenarbeiter in Knappschaften vom 10. April 1854 war die erste landesgesetzliche, öffentlich-rechtliche ArbeiterRentenversicherung Zwickau. Mit diesem Gesetz wurden die Knappschaftskassen einheitlich organisiert und obligatorisch eingeführt. Die Bergarbeiter wurden zur Beitragszahlung verpflichtet und die Mindestleistung der Kasse festgelegt.[19] Durch eine Kaiserliche Botschaft Wilhelms I. vom 17. November 1881 wurde der Aufbau einer ArbeiterRentenversicherung Zwickau eingeleitet, in der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall und materielle Not bei Invalidität oder im Alter versichert werden.[19]
Die Verabschiedung des Gesetzes, betreffend die Invaliditäts- und AltersRentenversicherung Zwickau am 22. Juni 1889 (nach Beschlussfassung am 24. Mai 1889) wurde durch den Reichstag zum 1. Januar 1891 als RentenRentenversicherung Zwickau der Arbeiter (RV) eingeführt.[20] Sie sah eine Altersrente ab dem 70. Lebensjahr vor (bei einer wesentlich geringeren Lebenserwartung als heute) sowie eine Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit. Voraussetzung für die Altersrente waren mindestens 30 Jahre Beitragszahlung (mit der damals üblichen 60-Stunden-Woche). Dieser Rentenversicherung Zwickauszweig war nach Einführung der Regelungen zur KrankenRentenversicherung Zwickau (1883) und der UnfallRentenversicherung Zwickau (1884) die letzte Regelung zur SozialRentenversicherung Zwickau Otto von Bismarcks. Dieser begründete die Entscheidung für eine rein staatliche und eben nicht privatwirtschaftliche Organisation der RentenRentenversicherung Zwickau damit, dass man nicht den „Sparpfennig der Armen“ einem Konkursrisiko aussetzen oder gestatten könne, „dass ein Abzug von den Beiträgen als Dividende und zur Verzinsung von Aktien gezahlt würde“.[21]
Bei Einführung der RentenRentenversicherung Zwickau im Jahr 1891 betrug der Beitragssatz 1,7 %, finanziert zu je einem Drittel von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und staatlichen Zuschüssen, also Steuergeldern. Damals verdiente ein ungelernter Arbeiter 80 Mark im Monat[22] (heutige Kaufkraft: 518 Euro) und musste dafür 1/3 von 1,7 %, also 0,567 % als Arbeitnehmerbeitrag abführen, das waren monatlich 0.45 Mark (heutige Kaufkraft: 2,91 Euro). Die Rentenversicherung Zwickauspflicht galt anfänglich nur bis zu einem Jahreseinkommen von 2000 Mark (heutige Kaufkraft: 12.951 Euro), was monatlich 167 Mark (heutige Kaufkraft: 1.081 Euro) entspricht, womit damals alle Arbeiter („gewerblich“ Tätigen) erfasst waren sowie die „kleinen“ Angestellten.
Die Beitragszahlung erfolgte anfangs durch Verwendung von Beitragsmarken, die vom Arbeitgeber erworben wurden, um von ihm in die Quittungskarte des Rentenversicherung Zwickauspflichtig Beschäftigten eingeklebt zu werden. Die zeitliche Zuordnung des Beitrags erfolgte durch handschriftlichen Eintrag eines Datums auf der Beitragsmarke. In der InvalidenRentenversicherung Zwickau wurden Wochenmarken (für eine oder mehrere Wochen), in der AngestelltenRentenversicherung Zwickau wurden Monatsmarken verwendet. Das Beitragsmarkenverfahren wurde für Pflichtversicherte der InvalidenRentenversicherung Zwickau durch das zum 29. Juni 1942 eingeführte Lohnabzugsverfahren abgelöst. Die übrigen Versicherten mussten noch bis 1974 Beitragsmarken verwenden.
Schon bald setzten Bemühungen ein, die sozialen Rentenversicherung Zwickauen allseitig und umfassend zu ordnen. Dies geschah mit der ReichsRentenversicherung Zwickausordnung vom 9. Juni 1911, in deren Viertem Buch das Recht der RentenRentenversicherung Zwickau der Arbeiter geregelt wurde und Hinterbliebenenrenten eingeführt wurden.[23]
Durch das Rentenversicherung Zwickausgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 wurde für die Angestellten eine eigenständige RentenRentenversicherung Zwickau eingeführt. Das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz hatte zwar auch schon die als Angestellte beschäftigten Arbeitnehmer in die Rentenversicherung Zwickauspflicht einbezogen. Der Berufsstand der Angestellten forderte aber eine selbstständige und unabhängige AngestelltenRentenversicherung Zwickau mit eigenem Rentenversicherung Zwickausträger.[23] Mit dem Rentenversicherung Zwickausgesetz für Angestellte, das am 1. Januar 1913 in Kraft trat, wurde die Forderung (der Angestellten) schließlich gesetzgeberisch erfüllt.[23]
Im Jahr 1916 wurde die Rentenaltersgrenze von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt.
Historische finanzielle Probleme
Das nur auf Ansparen gegründete System konnte nicht lange durchgehalten werden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden die Reserven durch die darauf folgende Hyperinflation weitgehend entwertet. So war das Reinvermögen der Deutschen Rentenbank von 2,12 Mrd. Mark (im Jahre 1914) binnen eines Jahrzehnts auf einen Rest von nur noch 14,6 % dieser Summe zusammengeschmolzen. Bereits damals begann man, in gewissem Umfang Rentenzahlungen aus eingehenden Beiträgen zu finanzieren, und der Staat half mit Steuermitteln aus. Dennoch waren massive Leistungskürzungen, insbesondere infolge der Weltwirtschaftskrise (1929–1933), unvermeidlich. Die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau war weit davon entfernt, den vorherigen Lebensstandard im Alter zu garantieren, sondern kaum mehr als ein kleines Zubrot. Hauptsächliche Quelle von Alterseinkünften waren mehr denn je Leistungen der eigenen Kinder oder aber, im äußersten Notfall, der staatlichen Fürsorge. Während der NS-Zeit wurden sogar Mittel aus den Sozialsystemen für andere Projekte (insbesondere die Rüstung) zweckentfremdet.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das System zunächst beibehalten. Die Rente hatte damals weitgehend Unterstützungsfunktion und wurde – mangels Rücklagen – bis zu 50 % aus Steuermitteln finanziert.
Umlagefinanzierung
Erst mit der Rentenreform 1957 erfolgte der Übergang zum System der noch heute bestehenden Umlagefinanzierung: Statt Rücklagen zu bilden, waren anfangs – je zur Hälfte von den Arbeitgebern und von den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau – 14 % des Bruttolohnes zu zahlen, die sofort für Rentenzahlungen verwendet wurden. Das ermöglichte eine sofortige, deutliche Rentenerhöhung und fortan eine dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung. Die damals wesentlichen Argumente für das Umlagesystem waren, dass sofort Renten gezahlt werden können, dass kein Kapitalvermögen durch Kriege oder Wirtschaftskrisen vernichtet werden kann, dass ein Ansparen von Kapital im gesamtvolkswirtschaftlichen Maßstab ohnehin nicht möglich sei (Mackenroth-Theorem) und der Staat die Beitragszahlung durch die aktive mittlere Generation immer durchsetzen könne.
Mit solchen Begründungen wurden Umlagesysteme seit der Weltwirtschaftskrise und in der Nachkriegszeit auch in einer Reihe anderer Länder eingeführt, etwa in den USA 1936 als Teil des New Deal, in Japan, Österreich und der Schweiz.
Weil keine Rücklagen gebildet werden, setzt ein Umlagesystem aber auch die Existenz einer nachfolgenden Generation voraus, deren Angehörige Rentenversicherung Zwickauspflichtig tätig sind und vor allem ausreichend Beiträge zahlen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, langsam wachsender Arbeitsentgelte und schrumpfender Erwerbstätigenzahlen sowie höherer Lebenserwartung, kommen solche Systeme jedoch unter Finanzierungsdruck, insbesondere weil Arbeitnehmer mit höherem Arbeitseinkommen nur mit Beiträgen bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlen sowie Selbstständige und Beamte gänzlich von der Beitragspflicht ausgenommen sind.
Die Reform beruhte maßgeblich auf einer Studie von Professor Wilfrid Schreiber, dessen Konzept allerdings nur unvollständig umgesetzt wurde. Die Studie forderte, dass die „Gesamtheit aller Arbeitstätigen“ einbezogen werden sollte, also auch die „selbstständigen Arbeitstätigen“. Außerdem sollte die Beitragsbemessungsgrenze, also die Einkommensgrenze der Rentenversicherung Zwickauspflicht, ganz aufgehoben werden. Durch beide Maßnahmen sollte die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau auf ein möglichst großes Fundament gestellt werden, „um die Stetigkeit ihrer Rechnungsgrundlagen über alle möglichen Strukturveränderungen der Wirtschaftsgesellschaft und ihrer Zusammensetzung nach Beruf und Erwerbsart“ sicherzustellen. Schreiber hatte außerdem eine Kinderrente sowie eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose vorgesehen, um die Familien finanziell zu entlasten und so den von der jeweils nächsten Generation abhängigen Fortbestand des Systems zu sichern. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer lehnte diese Komponenten jedoch ab und setzte sich gegen Bedenken etwa von Ludwig Erhard durch.
Überführung der Anwartschaften aus dem Alterssicherungssystem der DDR in das System der allgemeinen RentenRentenversicherung Zwickau der BRD
Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zum 3. Oktober 1990 bestand auch die Notwendigkeit, die Rentenansprüche aus den Versorgungssystemen der DDR in bundesdeutsches Recht zu überführen. Dies wurde im Einigungsvertrag vereinbart und mit dem Rentenüberleitungsgesetz sowie dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz entsprechend umgesetzt. Dies umfasste neben der RentenRentenversicherung Zwickau der DDR auch die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR.
Vereinigung der RentenRentenversicherung Zwickauen für Arbeiter und Angestellte
Mit dem Rentenreformgesetz vom 18. Dezember 1989 wurde das Recht der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau mit Wirkung zum 1. Januar 1992 als Sechstes Buch in das SGB eingestellt und die separaten Rentengesetze für die RentenRentenversicherung Zwickau der Arbeiter (Viertes Buch der ReichsRentenversicherung Zwickausordnung (RVO)) und der Angestellten (AngestelltenRentenversicherung Zwickausgesetz) aufgehoben.[23] Dieser Schritt vereinheitlichte das Rentenrecht und war somit mehr als nur eine Umbenennung der Gesetzbücher.
Das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform der Organisation in der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau“ hob auch organisatorisch den Unterschied zwischen den RentenRentenversicherung Zwickauen für Arbeiter und Angestellte auf, die zuvor von den LandesRentenversicherung Zwickausanstalten und der BundesRentenversicherung Zwickausanstalt für Angestellte getrennt betreut wurden.[23]
Finanzierungsdruck und Reformen
Neue Lasten durch die Wiedervereinigung
Von Beginn an wurde ein erheblicher Teil der Rentenzahlungen aus Steuermitteln bestritten, vor allem zur Finanzierung Rentenversicherung Zwickausfremder Leistungen. Der Bundeszuschuss betrug im Jahr 1964 knapp 25 % der ausbezahlten Renten, sank in den 1970er Jahren auf ca. 15 % und hielt sich bis Ende der 1980er Jahre bei etwa 16 %. In den 1990er Jahren geriet jedoch die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Ursache war die Übertragung des Systems auf die neuen Bundesländer: Da es in der DDR nahezu keine offene Arbeitslosigkeit gegeben hatte, erwarben die dortigen Rentner und Versicherten nach einer Hochrechnung ihrer in der DDR erzielten Einkommen anhand eines festgelegten Faktors auf annähernd vergleichbare Westverdienste vergleichsweise hohe Rentenansprüche an die GRV, während aufgrund der Wirtschaftslage aus den neuen Bundesländern nur relativ geringe Rentenbeiträge erwirtschaftet wurden. Verschärft wurden die Probleme durch eine sprunghafte Erhöhung der Erwerbslosenzahlen.
Demografischer Wandel und Nachhaltigkeit
Außerdem begann sich durch den beginnenden Eintritt geburtenschwacher Jahrgänge in das Erwerbsleben, gestiegene Arbeitslosigkeit sowie durch die steigende Lebenserwartung das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern zu verschieben. Die Politik reagierte 1992 mit ersten Einschnitten (insbesondere Koppelung an die Nettolohn- statt Bruttolohnentwicklung). Der 1997 eingeführte „demographische Faktor“ wurde nach dem Regierungswechsel 1998 von der rot-grünen Bundesregierung zunächst wieder zurückgenommen; dafür erschien aber im neuen Jahrhundert der „Nachhaltigkeitsfaktor“. Er berücksichtigt das reine Zahlenverhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern und begrenzt so den Rentenanstieg. Die Folge sind nominal schwach wachsende oder stagnierende, d. h. inflationsbereinigt gleich bleibende oder sinkende Rentenbezüge.
Bundeszuschüsse für Rentenversicherung Zwickausfremde Leistungen
Zudem wurde der Bundeszuschuss seit 1991 regelmäßig erhöht, vor allem um die RentenRentenversicherung Zwickau durch die – systematisch korrekte – Erstattung Rentenversicherung Zwickausfremder Leistungen aus Steuermitteln zu entlasten. Er beträgt heute mehr als ein Drittel (ca. 80 Milliarden Euro) der Gesamtausgaben und entspricht im Umfang nicht den Rentenversicherung Zwickausfremden Leistungen.
Einmalige Liquiditäts-Effekte
Die Liquiditätsreserve („Schwankungsreserve“) wurde gesenkt. Die Zahlungstermine für die Arbeitgeber wurden 2006 um 14 Tage vorgezogen. Für die ab 1. April 2004 hinzugekommenen Neurentner erfolgt die Gutschrift der Rentenzahlung jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats statt wie zuvor zum Monatsanfang.
Befürwortung von Rentenreformen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
Die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau wurde immer wieder an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst, sonst hätte sie sich nicht länger als ein Jahrhundert bewährt.[23] Gerade die politische Behandlung des Themas „Altersarmut“ führte dazu, dass über einen Systemwechsel offen diskutiert wird. Ausgehend von dieser Erwartung wurden unterschiedliche Schlussfolgerungen gezogen: Zum einen werden Forderungen für einen Systemwechsel erhoben (z. B. „bedingungsloses Grundeinkommen“, „Sockelrente“, „Grundrente“), zum anderen wird eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems gefordert (z. B. „ErwerbstätigenRentenversicherung Zwickau“).[23] Eine Maßnahme der letzten Jahre war die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Die Befürworter der Rentenreformen betonen, dass einige Reformmaßnahmen zwar belastenden Charakter haben würden, sie aber in ihrer Gesamtheit auf Konsolidierung des Sozialstaates gerichtet seien.[23]
Kritik an Rentenreformen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung
Kritiker der Rentenreformen betonen, dass eine einseitige Betrachtung des demografischen Faktors die Vielzahl an Aspekten ausblende, die eigentlich für die Rentenfinanzierung entscheidend seien. Aufgrund der Komplexität der Relation zwischen Bevölkerungsentwicklung und Rentenbeitrag kritisieren besonders die Gewerkschaften,[24] aber auch einzelne Wissenschaftler wie Gerd Bosbach diejenigen politische Konzepte, die einen Anstieg des Renteneintrittsalters, Rentenkürzungen oder vermehrte private Vorsorge etwa über PrivatRentenversicherung Zwickauen und Aktienfonds fordern. Diese Konzepte dienten nach Meinung der Kritiker in erster Linie der Entlastung der Arbeitgeber durch niedrigere Lohnnebenkosten und der indirekten Subventionierung der Rentenversicherung Zwickausbranche. Gerd Bosbach stellt in seiner Kritik an den Reformern der RentenRentenversicherung Zwickau dar, dass die Zahl der Rentenversicherung Zwickauspflichtig Beschäftigten bzw. die für die Rentenhöhe entscheidende Beitragsleistung auch durch Anstieg der Vollerwerbstätigen oder der Erwerbstätigen erhöht werden könne, außer der schon erfolgten Anhebung des Rentenalters etwa durch
- die verstärkte (Voll-)Erwerbstätigkeit von Frauen und unterbeschäftigten Männern (bei mehreren Millionen prekär Beschäftigten)
- den Abbau der Arbeitslosigkeit,
- die Mobilisierung der Stillen Reserve
- den früheren Beginn der Erwerbstätigkeit,
- den Einschluss von Beamten, Selbständigen und anderen in die Gruppe der Beitragszahler
- die Integration von Einwanderern in den Arbeitsmarkt
Die Erhöhung des Beitragsvolumens ist außer durch Erhöhung des Beitragssatzes möglich durch
- den Ausschluss der Finanzierung von Fremdleistungen durch Rentenversicherung Zwickausbeiträge
- den Anstieg der Brutto-Einkommen parallel zur Produktivitätssteigerung (1–1,5 % pro Jahr) und/oder zum Wirtschaftswachstum
- die Erhöhung der anteiligen Rentenversicherung Zwickausbeiträge durch mehr Festanstellungen, Vollzeitverträge, weniger Scheinselbständige, weniger prekäre Beschäftigung und mehr Normalarbeitsverhältnisse.[25]
Außerdem bewirkt der Rückgang der Zahl von Kindern und Jugendlichen auch eine Kosteneinsparung, denn in einer Bevölkerung mit hohem Anteil an Kindern und Jugendlichen müssen auch für diese hohe Aufwendungen getätigt werden, die bei Unterjüngung tendenziell geringer werden. Die Belastung der Erwerbstätigen liegt nicht nur in der Altersversorgung, sondern auch in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schule, Ausbildung und Studium. Bei der Betrachtung der Belastung müssen alle Bereiche einbezogen werden, nicht nur die Altersversorgung.[26]
Die Tatsache, dass Rentenversicherung Zwickauspflichtige Erwerbstätige eine steigende Zahl von nicht erwerbstätigen Menschen mit Rentenanspruch mitversorgen müssen, ist kein neues Phänomen:
- Von 1900 bis 1990 verdreifachte sich der Bevölkerungsanteil der über 65-jährigen stetig von 4,9 auf 14,9 %,
- während sich der Anteil der unter 20-jährigen halbierte.
- Die Lebenserwartung stieg dabei von 45 Jahren bei Männern auf 76 im Jahre 2002,
- das Renteneintrittsalter sank von 70 auf 65 Jahre (ab 1911).
- Die Zahl der Erwerbstätigen verdoppelte sich zwischen 1955 und 2014 durch erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen und wachsende prekäre Beschäftigung. [27]
- Das BIP verdreifachte sich real von 1960 bis 2005.
- Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigen stieg nach Angaben des statistischen Bundesamts in Deutschland von 1991 bis 2011 um 22,7 %. Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde ist um 34,48 % gestiegen. Dies spiegelt die gleichzeitige Verringerung der je Erwerbstätigen durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden um 7,5 % wider.[28]
Kontroverse Themen der RentenRentenversicherung Zwickau in Deutschland
Einführung einer Rentenversicherung Zwickauspflicht für alle
Eine generelle Rentenversicherung Zwickauspflicht würde vermeiden, dass weite Bevölkerungskreise ohne Verpflichtung die notwendige Vorsorge vernachlässigen und im Alter der allgemeinen Fürsorge anheimfallen. Außerdem würde die Rentenfinanzierung auf eine solidere Grundlage gestellt werden, wenn nicht gerade die einkommensstarken Bevölkerungskreise aus dem Generationenvertrag ausgeklammert werden.
Krisensicherheit der staatlichen RentenRentenversicherung Zwickau
Weil bzw. wenn der Staat die Regeln für die RentenRentenversicherung Zwickau bestimmt, hat er auch die Verpflichtung, finanzielle Engpässe mit Steuergeldern auszugleichen. So bietet eine gesetzlich organisierte Rentenversicherung Zwickau selbst bei Liquiditätsschwierigkeiten des RentenRentenversicherung Zwickausträgers eine relative Sicherheit.
Rein private Vorsorgesysteme wären gesamtwirtschaftlich nicht ausreichend sicher und ihre gesellschaftliche Verteilungswirkung wäre sozial nicht ausgewogen. Gerade einkommensschwache Bevölkerungskreise, die eine Absicherung im Alter besonders nötig haben, müssten dann ohne ausreichenden Rentenversicherung Zwickausschutz auskommen (siehe relative Armut). Wegen verschiedener möglicher Formen von Marktversagen (siehe moral hazard, adverse selection) und infolge von Inflationsrisiken sind private Anbieter nicht in der Lage, reale Annuitäten für alle anzubieten. Private Anbieter müssten auch für alle Risiken Rücklagen bilden, was diese Rentenversicherung Zwickau verteuern würde.
Risiken eines Umlageverfahrens ohne Reserven
Weder die staatlich noch die privat organisierte Rentenversicherung Zwickau verfügte nach der Währungsreform 1948 über Rücklagen für eine Rentenzahlung an die aktuelle Rentnergeneration. Deshalb muss die kollektive Leistung der Altenfinanzierung – unabhängig von der Art der Organisation und ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren – in direkter Weise von den jeweils arbeitenden Generationen erbracht werden. Die Bildung gesamtwirtschaftlicher Rücklagen ist dabei kaum möglich (vgl. Mackenroth-These). Dadurch ist das System extrem anfällig für Krisensituationen, in denen die Beiträge zurückgehen.
Mangelnde Gleichbehandlung der Rentner (Egalität) im deutschen System
Das nach der Rentenreform von 1957 in der Adenauer-Ära entstandene System orientiert sich stark an der konservativen deutschen Sozialstaatstradition. Die Renten werden gemäß einem Rentenversicherung Zwickausprinzip weitgehend durch Beiträge, nicht aus Steuern finanziert. Sie werden nicht durch eine staatliche Instanz, sondern durch eigenständige Institutionen erbracht, ihre Höhe bleibt eng an das Arbeitseinkommen geknüpft.[29] Dem standen ursprünglich egalitäre Vorstellungen der Sozialdemokratie gegenüber, die 1957 allerdings wegen der Mehrheitsverhältnisse nicht zum Zuge kamen. Erst mit der zunehmenden Finanznot der RentenRentenversicherung Zwickau wurden Rentenreformen vorgenommen, die sich als Senkung der Neurenten auswirkten und die Rentenhöhe von der Höhe der eingezahlten Beiträge abkoppelten. Dadurch wurde eine egalisierende Wirkung erzielt, allerdings in Form einer Angleichung der Rentenhöhen nach unten. Bereits für Bezieher mittlerer Einkommen ist der Rentenanspruch weit unter[30] dem ursprünglich einmal festgelegten Ziel von 75 % des letzten Nettolohnes.
Abkopplung der Rente von der Dynamik der Bruttoeinkommen
Neu an der Rentenreform von 1957 war das Element der „Dynamik“, was zunächst auf starken Widerstand in der Wirtschaft stieß. Die dynamische Rente sollte sich im Laufe der Zeit mit dem Bruttoeinkommen aller Arbeitnehmer nach oben bewegen und somit die inflatorische Geldentwertung ausgleichen.[31] Hintergrund dieser Regelung war die tief verwurzelte Erfahrung mit Altersarmut in einer Bevölkerung, die in der Hyperinflation (1923) und der Währungsreform (1948) ihre persönlichen Ersparnisse und privaten LebensRentenversicherung Zwickausansprüche verloren hatten. In neuester Zeit stiegen jedoch die finanziellen Belastungen der RentenRentenversicherung Zwickau, so dass die dynamische Rente in mehreren Rentenreformen deutlich eingeschränkt wurde und die Rentenhöhe inzwischen faktisch von der Entwicklung der Bruttoeinkommen abgekoppelt ist.
Verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie trotz fehlendem Kapitalstock
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Rentenanwartschaften durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes geschützt, soweit sie auf eigenen Rentenbeiträgen beruhen. Die RentenRentenversicherung Zwickau hat aber keinen Kapitalstock gebildet, aus dem eingezahlte Beiträge ausgezahlt werden könnten. Deshalb ist die folgende Generation dazu verpflichtet, die Altersversorgung der aktuellen Rentenbezieher (eventuell ihrer eigenen Eltern) zu sichern.
Mangelnde Unterstützung der Familien mit Kindern
Dieses als Generationenvertrag bekannte Umlageverfahren könne aber nur dann funktionieren, wenn die erwerbstätige Generation auch Kinder in hinreichender Zahl großziehen kann und wenn diese Kinder dann auch als Erwerbstätige Rentenversicherung Zwickausbeiträge in die GRV einzahlen. Daraus ergeben sich Pflichten des Gemeinwesens denen gegenüber, die Kinder haben. Das sei aber in der Sozialgesetzgebung nicht ausreichend umgesetzt worden.
Überbetonung der Überalterung der Bevölkerung
Kritiker wenden ein, dass diese – maßgeblich von Paul Kirchhof geprägte – Sicht der Rechtsprechung die Bedeutung von Kindern in einem Umlageverfahren überbetone. Die SozialRentenversicherung Zwickau komme entgegen Kirchhoffs monokausaler, rein demographischer Betrachtung hauptsächlich aus zwei völlig anderen Gründen unter Druck: Durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors mit geringen oder ohne Beiträge seien die Beiträge zurückgegangen.
AutoRentenversicherung Zwickau Zwickau
Außerdem seien Löhne und Gehälter und damit die Beiträge nicht parallel zur Produktivität und dem Volkseinkommen gewachsen. Entsprechend sollten mehr Arbeitnehmer in die SozialRentenversicherung Zwickau einzahlen oder sollten die Einkommen an die steigende Produktivität stärker angeglichen werden.[32] Eine schrumpfende Bevölkerungszahl sei durch die steigende Integration von vormals Arbeitslosen ins Erwerbsleben, durch die Aktivierung der Stillen Reserve und durch eine Erhöhung besonders der Frauenerwerbsquote durchaus zu bewältigen, vor allem auch durch die Schaffung von Rentenversicherung Zwickauspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen.
Angeblich höhere Rentenbezüge in Ostdeutschland
Oft werden die ostdeutschen Rentner pauschal als Subventionsempfänger bezeichnet, weil deren Bewohner „in die westdeutsche GRV niemals eingezahlt haben“. Damit wird der Eindruck erweckt, als müssten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren. Dabei wird allerdings außer Acht gelassen, dass es sich um eine Umlagefinanzierung handelt. So begannen am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten. Wäre dafür eine eigenständige Kasse gebildet worden, so wäre deren prozentualer Zuschussbedarf anfänglich ähnlich hoch gewesen wie der in Westdeutschland. Diese Kasse hätte aber die wachsenden Probleme mit der Alterspyramide ebenfalls zu spüren bekommen und den Einbruch bei den Beiträgen durch die Arbeitslosigkeit, letzteres jedoch in stärkerem Maße als im Westen. Deshalb ist tatsächlich ein höherer Zuschuss aus Steuermitteln erforderlich, der jedoch genau so zu bewerten ist wie andere Wiedervereinigungskosten. Andererseits zeigen die ostdeutschen Zahlen, dass dort die durchschnittliche Rentenzahlung höher ist, während gleichzeitig durch das geringere Lohnniveau ein geringerer durchschnittlicher RentenRentenversicherung Zwickausbeitrag gezahlt wird. Eine Subventionierung der ostdeutschen Rentenbezieher durch westdeutsche und ostdeutsche mit Wohnsitz in den alten Bundesländern ist also nicht grundsätzlich von der Hand zu weisen.
Für die höhere Durchschnittsrente im Osten gibt es noch weitere Erklärungen: Es gab dort keine Beamten; die entsprechenden, eher überdurchschnittlich bezahlten staatlich-administrativen Tätigkeiten wurden im Angestelltenverhältnis ausgeübt und erfordern jetzt Rentenzahlungen, die sich auf die Höhe der Durchschnittsrente Ost auswirken. Neue Mitarbeiter in diesen aufgeführten Bereichen sind dort, wie im Westen auch, jetzt verbeamtet, leisten daher also keinen Beitrag im Umlageverfahren für ihre Amtsvorgänger. Im Westen Deutschlands haben die Beamten eine eigenständige Versorgung aus Steuermitteln; diese Zahlungen gehen nicht in die Berechnung der Durchschnittsrente West ein. Ferner hatten die ostdeutschen Frauen durchschnittlich mehr Arbeitsjahre.
Auf der anderen Seite haben viele westdeutsche Rentner zusätzliche Altersbezüge aus Betriebsrenten und LebensRentenversicherung Zwickauen, so dass allein der Vergleich der Durchschnittsrenten Ost und West aus der GRV keinen Vergleich der tatsächlichen durchschnittlichen Rentnereinkommen darstellt.
Nachteile für Strafgefangene wegen fehlender RentenRentenversicherung Zwickau
Strafgefangene, die während der Haftzeit arbeiten, ohne einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Anstalt nachzugehen, sind aufgrund ihrer Arbeit im Vollzug nicht rentenversichert; sie erwerben insoweit keine Anwartschaft auf eine Rente. Das kann nach der Entlassung vor allem wegen der mangelnden Altersversorgung nachteilige Folgen haben. Zwar hatte der Gesetzgeber schon 1976 mit der Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes die RentenRentenversicherung Zwickauspflicht für Strafgefangene beschlossen[33], zum Inkrafttreten der entsprechenden Vorschriften hätte es jedoch nach § 198 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz[34] eines besonderen Bundesgesetzes bedurft, ein solches Gesetz wurde bisher allerdings nicht verabschiedet. Um dies zu ändern, wurde dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 6. Juni 2011 eine Petition übergeben, die 15 Organisationen formuliert hatten.[35] Auf eine entsprechende Empfehlung des Petitionsausschusses[36] überwies der Bundestag die Petition am 3. April 2014 an die Bundesregierung – Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung – und leitete sie den Landesvolksvertretungen zu, damit diese Stellen das Anliegen noch einmal überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.[37]
Bereits 2008 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie „die Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau weiterhin für sinnvoll“ halte (BT-Drucksache 16/11362). Am 25. April 2013 gab es im Bundestag eine Debatte zu diesem Thema. Am 24. September 2014 brachte die Fraktion „Die Linke“ den Antrag in den Deutschen Bundestag ein, Strafgefangene künftig in die Renten-, Kranken- und PflegeRentenversicherung Zwickau einzubeziehen.[38] Am 18. Dezember 2014 debattierte das Plenum erneut darüber. Mitte Juni 2015 wandte sich eine Aktion der Gefangenengewerkschaft in dieser Sache mit einem schriftlichen Appell an die Justizminister der Bundesländer.[39] Am 17./18. Juni 2015 beschloss die Justizministerkonferenz, den Strafvollzugsausschuss der Länder zu beauftragen, Grundlagen und Auswirkungen einer Einbeziehung der Gefangenen in die RentenRentenversicherung Zwickau zu prüfen und das Ergebnis wiederum der Ministerkonferenz vorzulegen.[40]
Gerechtigkeit des Rentensystems
Karl Lauterbach kritisiert in seiner Monographie Der Zweiklassenstaat[41], dass in der öffentlichen Diskussion in Deutschland anders als in Skandinavien oder Großbritannien so gut wie nie über das Gerechtigkeitsproblem diskutiert werde, obwohl die Ungerechtigkeiten überdeutlich seien: Die armen Rentner subventionierten die Reichen, da die Lebenserwartung von Niedriglohnempfängern um 10 Jahre niedriger liege als die der Bezieher hoher Renten. Nirgendwo in Europa sei dieser Unterschied so deutlich. Im Vergleich mit den einbezahlten Beiträgen verliere der Arme, dessen Einkommen 50 % unter dem Durchschnitt liege, 30 000 Euro, während derjenige, der ein zweimal so hohes Einkommen wie der Durchschnitt erzielt, durch die Rente über 100 000 Euro hinzugewinne. Die Arbeiter zahlten demnach die hohe Rendite der Angestellten und decken über ihre Steuern zudem noch die Beamtenpensionen ab.
Viel gerechter, weil solidarischer, findet Lauterbach ein Rentensystem wie das der Schweiz, weil dort eine Grundrente aus Steuermitteln finanziert wird. Dies belaste auch den Arbeitsmarkt weniger und begünstige die Beschäftigung. Eine Privatisierung des Rentensystems sei keine Alternative, weil die Übergangsgeneration dann eine Doppelbelastung tragen müsse.
Auch bei der Riesterrente zahlten die Steuerzahler den Steuerzuschuss für die Reichen, die Armen, die sich die Rentenversicherung Zwickau nicht leisten könnten, gingen leer aus. Nur als PflichtRentenversicherung Zwickau für alle hätte sie einen Sinn gehabt, wie sie ursprünglich geplant war. Als PrivatRentenversicherung Zwickau sei sie hauptsächlich für die Rentenversicherung Zwickausunternehmen ein Gewinn gewesen, weniger für die Versicherten. In keinem anderen Land der Welt außer Deutschland sei es den Rentenversicherung Zwickausunternehmen gelungen, sich durch Steuergelder subventionieren zu lassen.
Siehe auch
- betriebliche Altersvorsorge
- SozialRentenversicherung Zwickau, Grundsicherung, Rente nach Mindesteinkommen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Rentenversicherung Zwickausamt
- Die Vorsorgelüge: Wie Politik und private RentenRentenversicherung Zwickau uns in die Altersarmut treiben
Literatur
- Gerhard Bäcker u.a.: Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland. Bd. 2, Kapitel VIII („Alter“), Wiesbaden 2010, S. 353–503.
- Eberhard Eichenhofer, Herbert Rische, Winfried Schmähl (Hrsg.): Handbuch der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau SGB VI. Luchterhand: Köln 2011. ISBN 978-3-472-07834-0.
- H. Grüner, G. Dalichau: Gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau. Heidelberg (Kommentar, Loseblatt)
- K. Hauck et al.: Sozialgesetzbuch. SGB VI. Berlin (Kommentar, Loseblatt)
- R. Kreikebohm (Hrsg.): SGB VI. 3. Auflage. München 2003, (Kommentar) ISBN 3-406-48803-X
- H.-W. Lueg, B. v. Maydell, F. Ruland (Hrsg.): Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch. Gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau. Berlin (5 Bände, Loseblatt)
- Winfried Schmähl: Rente: Vor 60 Jahren wurde die dynamische Rente eingeführt – aus guten Gründen. In: Die Zeit 04/2007, Seite 22
- Hellmut D. Scholtz: Sachgerechte Bemessung des Bundeszuschusses in der Gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau. In: Wege zur SozialRentenversicherung Zwickau 2009, 3, S. 77–83.
- B. Schulin (Hrsg.): RentenRentenversicherung Zwickausrecht. München 1999 (Handbuch des SozialRentenversicherung Zwickausrechts, Band 3) ISBN 3-406-38909-0
- Verband Deutscher RentenRentenversicherung Zwickausträger (Hrsg.): Handbuch der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau. Neuwied 1990 ISBN 3-472-00068-6
- T. Hartwig: Reformbedürftigkeit und Reformansätze des deutschen RentenRentenversicherung Zwickaussystems in: Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb) 2006, Seiten 27 ff.
Weblinks
- www.deutsche-rentenRentenversicherung Zwickau.de
- Ihre Vorsorge – Eine Informationsinitiative der Regionalträger der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau und der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See
- Sozialgesetzbuch VI
- Datensammlung (Info-Grafiken) zu RentenRentenversicherung Zwickau und Alterssicherung
- Überblick über die bisherigen Reformen der Gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau. (PDF-Datei; 405 kB)
- Harald Stöger: Rentensysteme und Altersarmut im internationalen Vergleich, Friedrich-Ebert-Stiftung, 2011, PDF 865 KB.
- Reserven der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau (PDF; 60 kB) in der Reihe Aktueller Begriff der Wissenschaftlichen Dienste vom 21. Februar 2012, Herausgeber: Deutscher Bundestag, Verfasser: René Braun
Einzelnachweise
- Holger Balodis, Dagmar Hühne: Die große Rentenlüge. Warum eine gute und bezahlbare Alterssicherung für alle möglich ist. Westend Verlag, Frankfurt/Main 2017, S. 58–60.
- ZDFcheck 2013: Volker Kauder (CDU): “Mütterrenten werden den Bundeshaushalt nicht belasten” – Stimmt so nicht, 16. Juli 2013
- Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau
- Die Rentenbestände in der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau in der Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand 1. Juli 2012, Bonn 2013, abgerufen am 30. Mai 2013
- Archivlink (Memento des Originals vom 16. Mai 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ÄrzteVersorgung Westfalen-Lippe (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Psycho-Gutachten ist Glückssache, spiegel.de, 3. Oktober 2007
- Abschnitt „Anrechnung von Einkommen“ auf der Seite „Werte der RentenRentenversicherung Zwickau“ (Memento des Originals vom 31. März 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., deutsche-rentenRentenversicherung Zwickau.de, abgerufen am 29. Juli 2012
- laut Information der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau (Memento des Originals vom 12. Januar 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- http://www.deutsche-rentenRentenversicherung Zwickau.de/RheinlandPfalz/de/Inhalt/4_Presse/Medieninformationen/Pressemitteilungen/2015/2015-06-02_waisenrente.html?cms_resultsPerPage=5&cms_templateQueryString=waisenrente
- § 1 Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau für das Jahr 2018
- Bundesregierung | Artikel | Neue Bemessungsgrenzen für 2016. In: www.bundesregierung.de. Abgerufen am 26. März 2016.
- Entnommen aus „RentenRentenversicherung Zwickau in Zeitreihen“, Oktober 2016, Seite 247, abgerufen am 12. August 2017 (PDF 8 MB)
- http://www.karl-braeuer-institut.de/files/20364/Schrift_107__Feb._2011__Fichte_-_Rentenversicherung Zwickausfremde_Leistungen_in_der_GRV_und_ihre_sachgerechte_Finanzierung.pdf
- Bundestags-Drucksache 18/909, S. 3.
- § 213 Abs. 2 SGB VI in der ab dem 1. Juli 2014 geltenden Fassung.
- Gesundheitsberichterstattung des Bundes
- Wilhelm Dobbernack, Die Rettung der RentenRentenversicherung Zwickau. Die finanzielle Neuordnung der Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftlichen PensionsRentenversicherung Zwickau. Stuttgart, Berlin 1934, S. 11, 14.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Über das Sozialrecht, Kapitel 6 RentenRentenversicherung Zwickau, 6. Auflage, 2009, ISBN 978-3-8214-7245-4, S. 278
- Zur Entstehung und Implementierung des Invaliditäts- und AltersRentenversicherung Zwickausgesetzes vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 6. Band: Die gesetzliche Invaliditäts- und AltersRentenversicherung Zwickau und die Alternativen auf gewerkschaftlicher und betrieblicher Grundlage, bearbeitet von Ulrike Haerendel, Darmstadt 2004; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 6. Band, Die Praxis der RentenRentenversicherung Zwickau und das InvalidenRentenversicherung Zwickausgesetz von 1899, bearbeitet von Wolfgang Ayaß und Florian Tennstedt, Darmstadt 2014.
- Zitiert nach: Holger Balodis, Dagmar Hühne: Die große Rentenlüge. Warum eine gute und bezahlbare Alterssicherung für alle möglich ist. Westend Verlag, Frankfurt/Main 2017, S. 49.
- Paul Göhre: Drei Monate Fabrikarbeiter und Handwerksbursche. Leipzig, 1891. Abgedruckt in Ernst Schraepler; Hrsg., Quellen zur Geschichte der sozialen Frage in Deutschland. 1871 bis zur Gegenwart. 3. neubearbeitete und erweiterte Auflage. Göttingen 1996, S. 47–51
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Über das Sozialrecht, Kapitel 6 RentenRentenversicherung Zwickau, 6. Auflage, 2009, ISBN 978-3-8214-7245-4, S. 279
- Demografische Entwicklung – nicht dramatisieren! In: Gewerkschaftliche Monatshefte, Februar 2004, S. 98–105 (PDF; 126 kB)
- Gerd Bosbach: Bevölkerungsentwicklung In: Gabriele Gillen & Walter van Rossum (Hrsg.): Schwarzbuch Deutschland. Das Handbuch der vermissten Informationen. Rowohlt, Reinbek 2009, ISBN 978-3-498-02504-5.
- Gerd Bosbach mit Jens Jürgen Korff: Lügen mit Zahlen. Wie wir mit Statistiken manipuliert werden. Heyne, München 2011, ISBN 978-3-453-17391-0; ebd. 2012, ISBN 978-3-453-60248-9.
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- Lügen mit Zahlen, Blog zum Buch
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- Lügen mit Zahlen – die Autoren Bosbach und Korff im Gespräch mit Carsten Schmidt, Website des Lexikus Verlags, 8. Mai 2013
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- Gerd Bosbach & Klaus Bingler: Die Demografie als Sündenbock: Wie Rechnungen ohne den Wirt gemacht werden. Website der Bundeszentrale für politische Bildung. 23. März 2011
- Statistisches Bundesamt Deutschland (Memento des Originals vom 21. März 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 30. April 2008, 15:03 (CEST)
- bpb: Grundprinzipien: Rentenversicherung Zwickausprinzip, Äquivalenzprinzip, Solidarprinzip, Januar 2014
- Lebensstandard nicht mehr gesichert, Böckler Impuls 09/2014
- Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland: Dynamische Rente
- Süddeutsche Zeitung: Produktivität schlägt Demografie, 11. April 2014
- § 190 Abs. 13 und § 191 Abs. 1 Strafprozessordnung, Bundesgesetzblatt I Nr. 28 vom 20. März 1976, Seite 608
- Bundesgesetzblatt I Nr. 28 vom 20. März 1976, Seite 611
- Wortlaut der Petition
- Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vom 19. März 2014, Petition 3-17-11-8213 BT-Drucksache 18/861
- 26. Sitzung des 18. Deutschen Bundestages, Tagesordnungspunkt 23 e, Plenarprotokoll 18/26, Seite 2057
- Bundestags-Drucksache 18/2606
- Archivlink (Memento des Originals vom 19. Mai 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/JuMiKo/Beschl%C3%BCsse/2015%20Fr%C3%BChjahr/TOP%20II.13%20-%20Einbeziehung%20von%20Strafgefangenen%20und%20Sicherungsverwahrten%20in%20die%20gesetzliche%20RentenRentenversicherung Zwickau%20%28oA%29.pdf
Karl Lauterbach: Der Zweiklassenstaat. Wie die Privilegierten Deutschland ruinieren. Rowohlt: Berlin 2007. ISBN 978-3871345791.
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau | |
---|---|
SozialRentenversicherung Zwickau | Gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau |
Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründung | 1. Oktober 2005 |
Vorstand | Annelie Buntenbach Alexander Gunkel[1] |
Versicherte | 53,8 Mio. (31. Dezember 2015)[2] |
Rentner | 20,9 Mio. (1. Juli 2016)[2] |
Haushaltsvolumen | 270 Mrd. Euro (2016)[3] |
Mitarbeiter | 60.987 Beschäftigte der RentenRentenversicherung Zwickausträger inklusive Eigenbetriebe und Sonderbereiche. (30. Juni 2016) [2] |
Website | https://www.deutsche-rentenRentenversicherung Zwickau.de/Bund/ |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten RentenRentenversicherung Zwickausträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.
Bundesträger sind die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bund und die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der RentenRentenversicherung Zwickau wahr.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschichte
- 1.1 Aufgabe der Vermögensbasis
- 2 Organisation
- 2.1 Organe
- 2.2 Träger
- 2.2.1 Liste der Träger
- 2.2.2 Selbstverwaltung der Träger
- 3 Aufgaben und Dienstleistungen
- 3.1 Auskunft- und Beratung
- 3.1.1 Auskunfts- und Beratungsstellen
- 3.1.2 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
- 3.1.3 Themensprechtage
- 3.1.4 Vorträge und Seminare
- 3.1.5 eService
- 3.2 Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
- 3.3 Projekte
- 3.3.1 Rentenblicker
- 3.1 Auskunft- und Beratung
- 4 Finanzen
- 4.1 Buchungsgrundlagen
- 4.2 Einnahmen
- 4.3 Ausgaben
- 4.4 Saldo
- 5 Siehe auch
- 6 Weblinks
- 7 Einzelnachweise
Geschichte
Vorgänger und Gründer der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau in der Bundesrepublik Deutschland waren die BundesRentenversicherung Zwickausanstalt für Angestellte (BfA), die 22 LandesRentenversicherung Zwickausanstalten (LVA), die Bundesknappschaft, die Seekasse und die BahnRentenversicherung Zwickausanstalt sowie als Spitzenverband der Verband Deutscher RentenRentenversicherung Zwickausträger (VDR), der auch das Rechenzentrum (DSRV – Datenstelle der RentenRentenversicherung Zwickau) in Würzburg betrieb.
Die BundesRentenversicherung Zwickausanstalt für Angestellte war für die Durchführung der Rentenversicherung Zwickau für Angestellte (BfA) in der RentenRentenversicherung Zwickau für Angestellte, die LandesRentenversicherung Zwickausanstalten für die Arbeiter und Handwerker und die BahnRentenversicherung Zwickausanstalt für Beschäftigte der Bahn in der RentenRentenversicherung Zwickau für Arbeiter, die Bundesknappschaft für bergbaulich Beschäftigte in der knappschaftlichen RentenRentenversicherung Zwickau sowie die Seekasse für Seeleute zuständig. Die Veranlagung der selbständigen Künstler und Publizisten, für deren Leistungen die BfA zuständig war, erfolgte bei der Künstlersozialkasse als besonderer Abteilung der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven.
2014 wurde die deutsche RentenRentenversicherung Zwickau 125 Jahre alt.
Aufgabe der Vermögensbasis
Aufgrund von Veränderungen in der Arbeitswelt nahm der anfänglich geringe Anteil der angestellten Versicherten stark zu und übertraf schließlich den Anteil der als Arbeiter definierten Versicherten. Dies führte zu großen Unterschieden im Bestand an Versicherten und Rentnern bei den Trägern der RentenRentenversicherung Zwickau für Angestellte und denen der RentenRentenversicherung Zwickau für Arbeiter. Mit Einführung des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) im Jahr 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften (ReichsRentenversicherung Zwickausordnung für die RentenRentenversicherung Zwickau der Arbeiter, AngestelltenRentenversicherung Zwickausgesetz für die RentenRentenversicherung Zwickau der Angestellten) vereinheitlicht und das Reichsknappschaftsgesetz für die knappschaftliche RentenRentenversicherung Zwickau mit einbezogen. In der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau wurde damit die historisch bedingte Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte aufgegeben. Die bis dahin angesparten Vermögen wurden seither durch Umstellen von dieser Basis auf ein mit Steuern kofinanziertes Umlageverfahren aufgezehrt. Ihre Berechtigung finden die Steuerzuschüsse in den Rentenversicherung Zwickausfremden Leistungen, die von der RentenRentenversicherung Zwickau übernommen werden mussten.
Im Zuge einer Organisationsreform wurden am 1. Oktober 2005 die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-RentenRentenversicherung Zwickau aufgehoben sowie BfA und VDR zur Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund fusioniert und die Anzahl der regionalen Rentenversicherung Zwickausanstalten (vormals LandesRentenversicherung Zwickausanstalten) reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die BahnRentenversicherung Zwickausanstalt wurden in der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See zusammengefasst.
Bei der Erstzuteilung einer Rentenversicherung Zwickausnummer zur allgemeinen RentenRentenversicherung Zwickau werden die Versicherten den Trägern gleichmäßig zugeordnet, sofern nicht die Sonderzuständigkeit der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See gegeben ist. Die Zuordnung erfolgt in einem Ausgleichsverfahren anhand der Rentenversicherung Zwickausnummer. Mittelfristig sollen 55 % der Versicherten von den Regionalträgern, 40 % von der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund und 5 % von der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See betreut werden. Für bereits versicherte Arbeitnehmer ändert sich grundsätzlich nichts, für sie bleibt der bisherige RentenRentenversicherung Zwickausträger zuständig. Um jedoch den Ausgleich zwischen den Trägern nicht zu lange andauern zu lassen, wird eine begrenzte Anzahl von Versicherten von der DRV Bund zu den Regionalträgern umgegliedert. Für Versicherte, die mindestens einen Beitrag zur BahnRentenversicherung Zwickausanstalt, Knappschaft oder Seekasse entrichtet haben, ist immer die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Organisation
Die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau ist ein Teil der gesetzlichen SozialRentenversicherung Zwickau in Deutschland.
Organe
Zentrale Entscheidungen zu Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Träger der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau werden von Selbstverwaltungsorganen getroffen; vorbereitet werden solche Entscheidungen vom Erweiterten Direktorium.
- Selbstverwaltungsorgane der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau
Sie setzen sich aus Mitgliedern der Selbstverwaltungen aller Träger zusammen und repräsentieren somit alle RentenRentenversicherung Zwickausträger.
- Bundesvertreterversammlung der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund
Aufgrund der Organisationsreform der RentenRentenversicherung Zwickau wurde die Zahl der Sitze in der Bundesvertreterversammlung mit Beginn der neuen Wahlperiode von 96 auf 60 reduziert. 28 Personen hiervon gehören den Selbstverwaltungen der Regionalträger der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau an, zwei Mitglieder der Selbstverwaltung der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See. Dazu kommen die 30 bei der Sozialwahl 2017 gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund. Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung sind Rüdiger Herrmann (Versichertenseite) und Jens Dirk Wohlfeil (Arbeitgeberseite).
- Bundesvorstand der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund
Der Bundesvorstand der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Acht Mitglieder werden auf Vorschlag der im Rahmen der Sozialwahl gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund gewählt. Weitere zwölf Mitglieder werden auf Vorschlag der Vertreter der Regionalträger und zwei Mitglieder auf Vorschlag der Vertreter der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See gewählt. Die acht Mitglieder des Bundesvorstandes stellen zugleich den Vorstand der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund dar. Zum Vorsitzenden des Bundesvorstandes wurde Alexander Gunkel gewählt. Er vertritt die Gruppe der Arbeitgeber. Für die Gruppe der Versicherten wurde Annelie Buntenbach zur alternierenden Vorsitzenden gewählt.
- Erweitertes Direktorium der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund
Von der Bundesvertreterversammlung der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund wird auch das Erweiterte Direktorium gewählt. Es bereitet Entscheidungen vor, die alle Träger der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau betreffen und ist zuständig für im Gesetz definierte Aufgaben, wie etwa im Bereich der Versichertenverteilung und der Finanzsteuerung. Es besteht (Stand 03.2018) aus
- Jork Beßler, Geschäftsführer der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Mitteldeutschland,
- Werner Krempl, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Nordbayern,
- Thomas Keck, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Westfalen,
- Ingrid Künzler, Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Nord
Zum Erweiterten Direktorium gehören ebenfalls:
- Peter Grothues, Direktor der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See
- Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund
- Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund
- Stephan Fasshauer, Direktor bei der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bund
Zum Vorsitzenden des Erweiterten Direktoriums wurde Werner Krempl gewählt.
Träger
Die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau hat 16 rechtlich selbständige Rentenversicherung Zwickausträger. Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig. Im Jahr 2016 waren bei der DRV inklusive Eigenbetriebe und Sonderbereiche insgesamt 60 987 Mitarbeiter beschäftigt.[4]
Liste der Träger
RentenRentenversicherung Zwickausträger | Versicherte | Rentner |
---|---|---|
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bund | 23,1 Mio.[5] | 10,0 Mio.[5] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See | 5,3 Mio.[6] | 1,7 Mio.[6] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Baden-Württemberg | 3,9 Mio.[7] | 1,5 Mio.[7] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bayern Süd | 2,7 Mio.[8] | 1,0 Mio.[8] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Berlin-Brandenburg | 2,1 Mio.[9] | 0,8 Mio.[9] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Braunschweig-Hannover | 2,0 Mio.[10] | 1,0 Mio.[10] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Hessen | 2,2 Mio.[11] | 0,6 Mio.[11] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Mitteldeutschland | 2,1 Mio.[12] | 1,6 Mio.[12] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Nord | 2,1 Mio.[13] | 1,0 Mio[13] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Nordbayern | 1,6 Mio.[14] | 0,9 Mio.[14] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Oldenburg-Bremen | 0,9 Mio.[15] | 0,3 Mio.[15] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Rheinland | 14,0 Mio.[16] | 1,3 Mio.[16] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Rheinland-Pfalz | 1,5 Mio.[17] | 0,6 Mio.[17] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Saarland | 1,0 Mio.[18] | 0,2 Mio.[18] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Schwaben | 0,8 Mio.[19] | 0,6 Mio.[19] |
Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Westfalen | 2,8 Mio.[20] | 1,2 Mio.[20] |
gesamte Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau | 54,4 Mio.[21] | 25,6 Mio.[21] |
Selbstverwaltung der Träger
Die Träger der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau werden im Verhältnis 50:50 durch Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber selbstverwaltet (bei der ehemaligen Bundesknappschaft war das Verhältnis disparitätisch 2/3 Arbeitnehmer zu 1/3 Arbeitgeber) und stehen unter staatlicher Rechtsaufsicht.
Aufgaben und Dienstleistungen
Auskunft- und Beratung
Auskunfts- und Beratungsstellen
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau sind regionale Dienststellen der RentenRentenversicherung Zwickausträger, die trägerübergreifend beraten sowie Anträge und Rechtsbehelfe entgegennehmen. Sie dienen, wie auch die kommunalen Rentenversicherung Zwickausämter (Rentenversicherung Zwickausamt), dem Servicegedanken und sind Anlaufstellen für Probleme, Hilfestellungen und Auskünfte rund um die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau. Diese Stellen arbeiten kostenlos und neutral. Versicherte und interessierte Personen erhalten hier Hilfe bei der Antragstellung, beim Ausfüllen der Formulare für die Kontenklärung und Reha- oder Rentenanträge sowie Beratung zur gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau und Informationen zur Altersvorsorge und zur Grundsicherung.
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
Die Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau und verschiedene andere Träger (z. B. Krankenkassen) haben für alle Landkreise und kreisfreien Städte Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation eingerichtet, die Rat suchende Bürger speziell nur zu Reha-Angelegenheiten beraten und unterstützen. Sie klären Anliegen, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Kostenträger, dem sie auch den Antrag weiterleiten.
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit in einer Rehabilitationsklinik wieder fürs Berufsleben fit gemacht werden möchte oder wer aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Beruf erlernen muss oder wer als Rentner eine solche Leistung beantragen will, kann sich an eine dieser Servicestellen wenden.[22]
Themensprechtage
Die Auskunfts- und Beratungsstellen halten zusätzlich besondere Sprechtage zu festen Themengebieten ab. Beispiele sind die so genannten „Internationalen Sprechtage“ zu RentenRentenversicherung Zwickausfragen mit Auslandsbezug, besonders mit Anrainerstaaten (zum Beispiel Beschäftigung in mehreren Staaten), sowie „Tage der kurzen Wege“ (Beratungen, an denen sich mehrere Institutionen zum Beispiel Finanzamt, Krankenkassen und Zusatzversorgungskassen beteiligen) oder Altersvorsorgetage.
Vorträge und Seminare
Weiterhin werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Vorträge sowie Seminare, ebenfalls kostenlos, angeboten.
Um die einzelnen Veranstaltungsorte und Termine für die jeweiligen Vorträge und Seminare[23] zu erfahren und sich anzumelden, ist ein Kontakt zur zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle erforderlich.
eService
Wer möchte, kann sich alle Informationen zu seinem persönlichen Rentenkonto auch von zu Hause aus abrufen. Dieses Angebot wird eService genannt. Damit kann man sich beispielsweise per Internet über den persönlichen Rentenversicherung Zwickausverlauf informieren, die bisher erworbenen Ansprüche abrufen oder die voraussichtliche Rente hochrechnen lassen. Damit diese vertraulichen Daten geschützt (Datenschutz) bleiben, wird eine spezielle Signaturchipkarte benötigt.
Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
2016 wurden bei der RentenRentenversicherung Zwickau mehr als 1,6 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation[24] gestellt. Die RentenRentenversicherung Zwickau führte rund eine Millionen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch. Dazu kommen knapp 450.000 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Die Regional- und Bundesträger der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau haben ein dichtes Netz an Reha-Kliniken und Reha-Zentren aufgebaut. Neben den 81 rentenRentenversicherung Zwickauseigenen Reha-Einrichtungen wird überwiegend mit Vertragseinrichtungen kooperiert. Die Standorte der einzelnen Kliniken sind den Beiträgen der einzelnen Träger der RentenRentenversicherung Zwickau zu entnehmen.
Projekte
Rentenblicker
„Rentenblicker“ ist das Jugendportal der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau, das seit 2007 online zu finden ist. Neben der Internetseite www.rentenblicker.de werden Schüler- und Lehrermaterialien bereitgestellt und können von (Schul-) Referenten angefordert werden. Bislang gab es mehr als 100.000 Downloads (Unterrichtsmaterial und Broschüre) und 250.000 Broschüren und Arbeitshefte wurden an Schulen verschickt.
Finanzen
Buchungsgrundlagen
Die Haushaltspläne der einzelnen Träger werden nach den Bestimmungen der Verordnung über das Haushaltswesen in der SozialRentenversicherung Zwickau (SVHV), der Verordnung über den Zahlungsverkehr, die Buchführung und die Rechnungslegung in der SozialRentenversicherung Zwickau (SVRV) und den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über das Rechnungswesen in der SozialRentenversicherung Zwickau (SRVwV) erstellt. Gemäß § 26a SVHV haben “Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, .. nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.”
Einnahmen
Die Gesamteinnahmen der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau im Jahr 2016 betrugen 296 Milliarden Euro. Sie setzten sich aus 72,6 % Beiträgen, 14,0 % allgemeinem Bundeszuschuss, 3,7 % zusätzlichem Bundeszuschuss und 9,7 % sonstigen Einnahmen zusammen.[4]
Die Beitragseinnahmen in Höhe von 214,8 Milliarden Euro, das sind 8,2 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2015, setzen sich aus 90,6 % Pflichtbeiträgen, 5,8 % Beiträgen für Kindererziehungszeiten, 1,6 % Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit, 1,2 Prozent Beiträgen der KrankenRentenversicherung Zwickau, 0,5 Beiträgen der PflegeRentenversicherung Zwickau sowie 0,3 % freiwilligen Beiträgen zusammen.[4]
Ausgaben
Die Gesamtausgaben der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau im Jahr 2016 betrugen 288,4 Milliarden Euro, 10,7 Milliarden mehr als im Vorjahr.
Die Ausgaben teilen sich wie folgt auf: 89,9 % der Ausgaben entfielen auf Rentenzahlungen, 6,4 % auf die KrankenRentenversicherung Zwickau der Rentner, 2,2 % auf Leistungen zur Teilhabe, 1,3 % auf Verwaltungs- und Verfahrenskosten und 0,2 % auf sonstige Ausgaben.[4]
Saldo
Im Jahr 2016 ergab sich ein Einnahmedefizit von 2,2 Milliarden Euro.[4]
Siehe auch
- Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bund
- Tarifgemeinschaft der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau
Weblinks
- Offizielle Website der Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bund
- Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau (November 2014): 125 Jahre gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau. S. 90, abgerufen am 18. Januar 2018 (PDF 9,6 MB).
Einzelnachweise
- Die Mitglieder des Bundesvorstandes. Abgerufen am 5. November 2014.
- [1] deutsche-rentenRentenversicherung Zwickau.de; abgerufen am 13. März 2018
- DRV Bund – Bericht des Bundesvorstandes, Dezember 2015. (PDF) deutsche-rentenRentenversicherung Zwickau-bund.de; abgerufen am 20. Juli 2016
- Jahresbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau (2016); abgerufen im März 2018
- Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bund – Geschäftsbericht 2016. deutsche-rentenRentenversicherung Zwickau.de/bund; abgerufen im März 2018
- Webseite der Knappschaft-Bahn-See (2017); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Baden-Württemberg (2016); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Bayern Süd (2016); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Berlin-Brandenburg (2016).; abgerufen im März 2018
- Webseite der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Braunschweig-Hannover (Unternehmensprofil); abgerufen März 2018
- Webseite der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Hessen (Zahlen und Fakten); abgerufen im 5. März 2018
- Webseite der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Mitteldeutschland (Zahlen, Daten, Fakten regional); abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Nord (2016) (PDF; 1,2 MB) S. 2
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Nordbayern (2016) (PDF; 4,3 MB) S. 3
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Oldenburg-Bremen (2016) (PDF; 729 kB) S. 8
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Rheinland (2016) PDF; abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Rheinland-Pfalz (2016) PDF; abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Saarland (2016) PDF; abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Schwaben (2016) PDF, abgerufen im März 2018
- Geschäftsbericht der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Westfalen (2016). PDF; abgerufen im März 2018
- Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau: Wichtige Eckzahlen zur Statistik. Stand Januar 2018; abgerufen im März 2018
Reha-Servicestellen; abgerufen im März 2018
RentenRentenversicherung Zwickau (ErlebensRentenversicherung Zwickau)
Als RentenRentenversicherung Zwickau wird ein Rentenversicherung Zwickausvertrag bezeichnet, der eine lebenslange oder abgekürzte Leibrente zahlt. Es wird der Erlebensfall der versicherten Person abgesichert.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Modalitäten
- 1.1 Mögliche ZusatzRentenversicherung Zwickauen
- 2 Kapitalwahlrecht
- 3 Keine Gesundheitsprüfung
- 4 Finanzierung
- 5 Rechnerische Grundlagen
- 6 Betriebliche Altersversorgung
- 7 Zinssatz und Sterbetafel
- 8 Kritik
- 8.1 Nachreservierung in bestehenden Verträgen
- 8.2 Unrealistische Annahmen in der Lebenserwartung
- 8.3 Hohe Gebühren und Kosten
- 9 Verkauf auf dem Zweitmarkt
- 10 Siehe auch
- 11 Weblinks
- 12 Einzelnachweise
Modalitäten
Unterschieden werden RentenRentenversicherung Zwickauen nach dem Beginn der Auszahlung. Den Normalfall bilden aufgeschobene Leibrenten, die über wiederkehrende prämienbelastete Zeiträume bis zur Fälligkeit zu einem Zeitpunkt in der Zukunft laufen. Diese Rentenversicherung Zwickauen können auch gegen Einmalbeitrag bezahlt werden. Den Gegensatz dazu bilden sogenannte Sofortrenten, die gegen Einmalbeitrag eine sofort wirkende (vor- oder nachschüssige) Leibrentenzahlung auslösen.
Aufgeschobene RentenRentenversicherung Zwickauen können so vereinbart werden, dass sie neben der Renten- eine Kapitalzahlungsoption vorsehen. Gelegentlich bestehen Mischwahlrechte aus Kapital und Rente. Der Todesfall kann bei Rentenoption durch eine sogenannte Rentengarantiezeit abgesichert werden. Verstirbt der Leibrentner während der Zeit der vereinbarten Rentengarantiezeit, erhält der bedachte Hinterbliebene die Rente bis zu deren Ende fortbezahlt. Ebenso kann vereinbart werden, dass die Leibrente nicht lebenslang gezahlt wird, sondern, soweit sie nicht schon vorher durch Tod endet, nach einer vorher vereinbarten Zeit beendet wird (sogenannte temporäre Rente).
RentenRentenversicherung Zwickauen können vorsehen, dass im Falle des Todes des Rentenversicherung Zwickausnehmers während der Aufschubzeit, eine Rückerstattung der eingezahlten Beiträge erfolgt beziehungsweise bei Todesfall während des Rentenbezugs die eingezahlten Beiträge abzüglich der dann bereits ausgezahlten Renten zurückerstattet werden. Alternativ dazu kann vereinbart werden, dass bei Todesfall des Rentenversicherung Zwickausnehmers während der Aufschubzeit einem für diesen Fall bezeichneten Bezugsberechtigten eine Leibrente (z. B. Witwenrente) oder eine abgekürzte Leibrente (Waisenrente) gezahlt wird. Die Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes führt bei gleichem Beitrag zu einer geringeren Höhe der Rente für die versicherte Person.
Mögliche ZusatzRentenversicherung Zwickauen
- Berufs- und ErwerbsunfähigkeitszusatzRentenversicherung Zwickau
- Dread-Disease (Schwere Krankheiten Vorsorge)
- UnfallszusatzRentenversicherung Zwickau
- Witwen- und Waisenrente
Kapitalwahlrecht
Begrenztes Kapitalwahlrecht besteht bei der Riester-Rente, kein Wahlrecht bei der Rürup-Rente. Die Vereinbarkeit von Rentengarantiezeiten ist bei Riester-Renten und Rürup-Renten gesetzlich eingeschränkt. Abgekürzte Leibrenten werden den Kapitalanlageprodukten gemäß § 20 EStG zugeschlagen, weshalb die Besteuerung mit der Abgeltungsteuer vorgenommen wird.
Keine Gesundheitsprüfung
Die RentenRentenversicherung Zwickau unterscheidet sich von der LebensRentenversicherung Zwickau auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblich. Ein schlechter Gesundheitszustand mindert das Risiko des Versicherers, dass der Leibrentner zu lange lebt. Vielmehr wird der Versicherer unterstellen, dass nur solche Personen Leibrenten kaufen, die für sich selbst eine eher lange Lebenserwartung annehmen.
Finanzierung
Da kein Todesfallschutz übernommen wird, sondern das Langlebigkeitsrisiko gedeckt wird, ergeben sich auch Unterschiede beim Risikobeitrag. Es wird nicht, wie für die Rentenversicherung Zwickau auf den Todesfall, ein Risikobeitrag für zusätzliche Leistungen im Todesfall im Beitrag berücksichtigt. Vielmehr werden die zusätzlichen Leistungen für besonders lange lebende Leibrentner aus den eingesparten Renten vorzeitig Sterbender finanziert, deren nicht für Rentenzahlungen benötigten Beitragsteile werden also an die Überlebenden vererbt. Daher brauchen Leibrentner nicht ihre ganzen Rentenzahlungen selbst zu finanzieren. Bei langem Leben erhalten die Leibrentner damit wesentlich mehr zurück, als sie jemals eingezahlt haben. Hingegen erhalten diejenigen, die zu früh sterben, deutlich weniger als eingezahlt. Zweck der RentenRentenversicherung Zwickau ist es nicht, Hinterbliebenen etwas zukommen zu lassen, sondern den Lebensunterhalt des Leibrentners während dessen restlichen Lebens so hoch wie möglich zu sichern.
Rechnerische Grundlagen
In der traditionellen Rentenversicherung Zwickausmathematik wird der Beitrag so bestimmt, dass er kalkulatorisch genau den nach den Annahmen erwarteten zukünftigen Verpflichtungen entspricht (Äquivalenzprinzip). Dabei müssen die Eintrittswahrscheinlichkeit der Rentenzahlung, also die Wahrscheinlichkeit, dass die versicherte Person den Zeitpunkt erlebt, und die Verzinsung bzw. Abzinsung berücksichtigt werden. Da die Erlebenswahrscheinlichkeit und die Abzinsungsfaktoren sinken, je weiter der Zeitpunkt in der Zukunft liegt, lässt sich für relativ geringe Einzahlungen eine relativ hohe Rente im Erlebensfall sichern. Darin gründet die große Bedeutung der RentenRentenversicherung Zwickau für die Altersvorsorge.
In der privaten RentenRentenversicherung Zwickau ist der Rentenfaktor eine wichtige Rechengröße. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel Rente Versicherte monatlich je 10.000 Euro Kapital erhalten, das zu Rentenzahlungsbeginn in ihrem Vertrag vorhanden ist. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Rentenfaktor von 30 und einem gebildeten Kapital von 40.000 Euro ergibt sich eine monatliche, lebenslange Rente von 120 Euro.[1]
Betriebliche Altersversorgung
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Falls ein Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorgelösung anbietet, muss er seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Vorsorge in Form z. B. einer DirektRentenversicherung Zwickau gewähren. Die Beiträge hierfür muss der Arbeitnehmer über eine sogenannte Gehaltsumwandlung aus seinem Bruttolohn selbst aufwenden. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers einen eigenen Aufwand in diese Verträge zu leisten besteht nicht. Viele Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit jedoch zur Mitarbeiterbindung und Motivation. Der Vorteil für Arbeitnehmer liegt in der Steuer- und Sozialabgabenersparnis bei der Einzahlung. Dafür muss eine spätere Auszahlung versteuert werden, und wenn gesetzliche KrankenRentenversicherung Zwickau besteht, müssen auch hierfür Beiträge abgeführt werden.
Alternativ kann der Arbeitgeber über verschiedene Träger im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung RentenRentenversicherung Zwickauen für seine Arbeitnehmer organisieren. Siehe hierzu Pensionskasse, Pensionsfonds, DirektRentenversicherung Zwickau, Unterstützungskasse.
Zinssatz und Sterbetafel
Aufgrund der Vorschriften des Rentenversicherung Zwickausaufsichtsgesetzes darf der bei der Beitragsberechnung verwendete Zinssatz nicht höher sein, als dauerhaft zu erwirtschaften ist. Der Versicherer muss in der Lage sein, die gesetzlich geforderte Deckungsrückstellung zu bilden.
Aber auch bei einer privaten RentenRentenversicherung Zwickau fallen ab Rentenbeginn Ertragssteuern gemäß § 22 EStG an. Von der Privatrente muss bei Rentenbeginn ein Ertragsanteil versteuert werden.[2]
- Bei einem Rentenbeginn von 60 Jahren ist der steuerpflichtige Anteil der Privatrente 22,0 %
- Bei einem Rentenbeginn von 61 Jahren ist der steuerpflichtige Anteil der Privatrente 22,0 %
- Bei einem Rentenbeginn von 62 Jahren ist der steuerpflichtige Anteil der Privatrente 21,0 %
- Bei einem Rentenbeginn von 63 Jahren ist der steuerpflichtige Anteil der Privatrente 20,0 %
- Bei einem Rentenbeginn von 64 Jahren ist der steuerpflichtige Anteil der Privatrente 19,0 %
- Bei einem Rentenbeginn von 65 Jahren ist der steuerpflichtige Anteil der Privatrente 18,0 %
Sterbetafeln ist zu entnehmen, dass seit langer Zeit die Lebenserwartung der Bevölkerung ständig steigt, mit der Folge, dass Leibrenten immer länger gezahlt werden müssen. Daher bleibt von den Sicherheitszuschlägen in den Beiträgen, die – soweit sie nicht benötigt werden – den Rentenversicherung Zwickausnehmern in Form der Überschussbeteiligung wieder zurückgegeben werden, weniger übrig, als ursprünglich zu erwarten war. Damit sind auch die Rentensteigerungen aus der Überschussbeteiligung geringer, als vielleicht erhofft wurde, oder sie entfallen zur Gänze. Sollte die Lebenserwartung so sehr weiter steigen und damit auch die an die Leibrentner gezahlten Renten, dass ein Versicherer dies nicht mehr aus den Beiträgen trotz aller Sicherheitszuschläge finanzieren kann, dürfen im Notfall auch die Rentenbeträge gesenkt werden, um einen Konkurs des Versicherers und damit einen Verlust der Altersversorgung aller Leibrentner zu vermeiden. Insgesamt bekommen die Leibrentner durch die längere Rentenzahlung aber mehr ausgezahlt als erwartet, auch wenn sich die einzelnen Rentenbeträge mindern.
Daher müssen Versicherer regelmäßig überprüfen, ob die von ihnen zur Vorsorge gehaltenen Deckungsrückstellungen noch ausreichend sind. Soweit dies bei vorsichtiger Beurteilung der zukünftigen Lebenserwartung auf der Grundlage der beobachteten aktuellen Entwicklung nicht mehr genügend gesichert ist, müssen die Versicherer ihre Rückstellungen entsprechend erhöhen. Hierzu werden meist, neben einer Belastung der Eigentümer des Versicherers, auch die Überschüsse gemindert, die sonst laufend den Rentenversicherung Zwickausnehmern ausgeschüttet würden.
Kritik
Eine Reihe von Themen im Zusammenhang mit RentenRentenversicherung Zwickauen stehen immer wieder in der Diskussion:
Nachreservierung in bestehenden Verträgen
Die Lebenserwartung der Bevölkerung steigt ständig. In bestehenden Verträgen wurde dieser Effekt in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt. Durch Nachreservierungen bilden die Versicherer zusätzliche Deckungsmittel. Dadurch fallen die laufenden jährlichen Steigerungen aus der Überschussbeteiligung geringer aus.[3]
Unrealistische Annahmen in der Lebenserwartung
Das Langlebigkeitsrisiko wird von den Versicherern zwischenzeitlich sehr vorsichtig kalkuliert. Die aktuelle Rententafel DAV 2004R geht z. B. bei einem heute neu geborenen Mädchen von einer Lebenserwartung von 103 Jahren aus. Dadurch sinken die Rentenversprechungen über Gebühr.[4]
Hohe Gebühren und Kosten
In der Fachpresse und bei Vergleichstests werden immer wieder zu hohe Vertragskosten der Versicherer als Negativkriterium genannt. Diese schmälern in der Praxis die Renditen von Verbrauchern zunehmend. Um mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen, wurde daher vom Gesetzgeber eine so genannte Effektivkostenquote eingeführt. Anhand dieser können die gesamten Vertragskosten verglichen werden. Auch werden Nettopolicen, die völlig auf Abschlusskosten verzichten, immer attraktiver.
Verkauf auf dem Zweitmarkt
Da die RentenRentenversicherung Zwickau eine Ansparleistung voraussetzt, in deren Folge die Versicherer einen jährlichen Rückkaufswert ausweisen, eignet sich die RentenRentenversicherung Zwickau wie die kapitalstockgedeckte LebensRentenversicherung Zwickau auch zum Verkauf auf dem Zweitmarkt für LebensRentenversicherung Zwickauen. Auf dem Zweitmarkt bieten private Unternehmen an, einen Kaufpreis über Rückkaufswert auszuzahlen und die Rentenversicherung Zwickauspolice weiterzuführen.[5]
Siehe auch
- Pension
- Altersvorsorge
- LebensRentenversicherung Zwickau
- Gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau
- Tontine
Weblinks
- Michael Braun: Private Altersvorsorge – Was am Ende übrig bleibt, Deutschlandfunk – „Hintergrund“ vom 25. Februar 2016
Einzelnachweise
- Gesamtverband der Deutschen Rentenversicherung Zwickauswirtschaft (GDV): Was der Rentenfaktor für Versicherte bedeutet, abgerufen am 6. Januar 2017
- Steuer bei Rentenbeginn abgerufen 21. März 2013
- Analyse und Absicherung der Risiken im LebensRentenversicherung Zwickausgeschäft von Nicole Bowe,Thorsten Keil,Wolfgang Schanz 17. Mai 2012
Verbraucherzentrale Bremen: Sterbetafeln je nach Bedarf 17. Mai 2012.
Altersvorsorge
In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften auf Renten und/oder Zinsen aus angespartem Vermögen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschichte
- 2 Allgemeines
- 3 Gesetzliche Vorsorge
- 4 Betriebliche Altersvorsorge
- 4.1 Lebensarbeitszeitkonten
- 5 Private Vorsorge
- 5.1 Staatlich geförderte Vorsorge
- 5.1.1 Riester-Rente
- 5.1.2 Rürup-Rente
- 5.2 Staatlich nicht geförderte Vorsorge
- 5.2.1 Fondssparplan
- 5.2.2 Immobilienbesitz
- 5.1 Staatlich geförderte Vorsorge
- 6 Altersvorsorge bei Familienarbeit
- 7 Altersvorsorgepflicht
- 8 Gleichstellungsproblematik
- 9 Siehe auch
- 10 Literatur
- 11 Weblinks
- 12 Einzelnachweise
Geschichte
Altersvorsorge oblag traditionell dem Familienverband und wurde Jahrhunderte lang durch „Sachleistungen“ in Form von Versorgung erfüllt (siehe z. B. Ausgedinge). Die jeweils aktive und leistungsfähige Generation hatte sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation im Verbund einer Großfamilie zu versorgen. In einer derartigen gesellschaftlichen Situation basierte die Versorgung im Alter vor allem auf einer ausreichenden Kinderzahl, auf Eigentum an Haus und/oder landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie – für eine kleine Minderheit der Bevölkerung – auf einem ausreichenden eigenen Vermögen. Mit der aufkommenden Industrialisierung und der damit zunehmenden geographischen Mobilität einerseits und gleichzeitiger Verarmung weiter Bevölkerungsschichten andererseits konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien immer häufiger nicht in akzeptabler Weise gelöst werden.
Schon ab dem 17. Jahrhundert wurden erste staatliche Pensionssysteme für Zivilangestellte des Staates und Militärangehörige eingerichtet. Im 18. Jahrhundert entwickelten sich neben den Versorgungssystemen für Staatsbedienstete auch betriebliche Altersvorsorgesysteme.[1] Schließlich wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Invaliditäts- (heute Erwerbsminderungs-) und Altersrente eingeführt. Die gesetzliche Rente war dabei zunächst als teilweise kapitalgedeckte Rente angelegt, im 20. Jahrhundert ging der aufgebaute Kapitalstock jedoch durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren, so dass die gesetzliche Altersrente in den 1950er Jahren auf das Umlageverfahren umgestellt wurde. Die Entwicklung der letzten 150 Jahre hat zu dem Ergebnis geführt, dass sich die Verantwortung für die Altersvorsorge vom Familienverband und dem Individuum zu größeren Gruppen (Staat, Kollektiv der Versichertengemeinschaft) verlagert hat. Vor allem die demographische Entwicklung und die Alterung und Entjüngung der Gesellschaft und haben seit den 1990er Jahren für Reformer der Altersversorgung als Argument dazu gedient, die individuelle Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge wieder stärker zu betonen.
In Deutschland darf der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips des Grundgesetzes den abhängig beschäftigten Arbeitnehmer nicht allein auf das Subsidiaritätsprinzip verweisen. Es gilt das aus ebendiesem Sozialstaatsprinzip fließende Prinzip des Überforderungsschutzes. Der Staat muss insoweit ordnungspolitisch tätig werden. Da hier ein grundlegendes Spannungsverhältnis zu den Freiheits- und Gleichheitsrechten besteht, müssen die staatlichen Maßnahmen geeignet, erforderlich und angemessen sein, d. h. dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. In der gesellschaftspolitischen Diskussion geht es im Wesentlichen nur noch darum, ob nicht auch bislang unversorgte Personengruppen einbezogen werden sollen. Weiterhin geht es um die Ausgestaltung dieser Versorgung.[2]
Allgemeines
Das heutige System der Alterssicherung in Deutschland basiert seit dem Altersvermögensgesetz und dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz auf dem so genannten “Drei-Säulen-Modell”:
- 1. Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Pflichtbeiträge zur gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau): Umlageverfahren. Dazu zählen die SozialRentenversicherung Zwickausrente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV), die KünstlersozialRentenversicherung Zwickau und die Beamtenversorgung.
- 2. Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
- 3. Säule: Private Vorsorge (Ansparung von Kapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs): Fondssparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, LebensRentenversicherung Zwickau und Immobilienbesitz.
Eine alternative Klassifizierung ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern steuerliche Aspekte in den Vordergrund stellt:
- 1. Schicht: Gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente (Kohortenversteuerung)
- 2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente (nachgelagerte Versteuerung)
- 3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und RentenRentenversicherung Zwickauen (Ertragsanteilsversteuerung), Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.
Bis heute wird kritisiert, dass das Anfang der 2000er Jahre eingeführte Drei-Säulen-Modell für die Versicherten teurer und in den Leistungen schlechter sei, als dies vormals die gesetzliche RentenRentenversicherung Zwickau konnte.[3][4][5]
Gesetzliche Vorsorge
Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern für die Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sogenannte Anwartschaft). Die junge Generation kommt damit für die Rente der alten Generation auf (so genannter Generationenvertrag). Dieser beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden RentenRentenversicherung Zwickausbeiträgen beziehungsweise zukünftigen Leistungskürzungen führen muss, wenn die aktuellen Rentenleistungen nicht reduziert werden sollen.
Ab 2012 erhöht sich das Regelrenteneintrittsalter für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat; für Folgejahrgänge in jedem weiteren Jahr um einen weiteren Monat, bis der Jahrgang 1958 im Jahr 2023 mit dem 66. Lebensjahr in die (abschlagsfreie) Regelaltersrente gehen kann. Die darauf folgenden Jahrgänge müssen mit einer beschleunigten Anhebung der Altersgrenze um jeweils zwei Monate pro Jahr rechnen; damit wird die volle Anhebung auf das 67. Lebensjahr erstmals im Jahr 2029 für den Jahrgang 1964 wirksam. Jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent des Rentenbetrages, pro Jahr also von 3,6 Prozent.
Im Jahr 2030 werden nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durch das höhere Lebensalter und bei Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur etwa 3 Millionen zusätzliche Beitragszahler benötigt. Bei einem höheren Ausmaß an Frühverrentung werden nach gegenwärtigem Stand etwa 1,2 Millionen Beitragszahler fehlen.
Politisch wird für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nach einer verbreiteten Meinung nur noch den Grundbedarf abdecken, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern können wird.
Beamte, Richter und Berufssoldaten zahlen keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge; dafür sei die Besoldung dieses Personenkreises von Anfang an niedriger bemessen als es für gleichwertige Tätigkeiten in einem sozialRentenversicherung Zwickauspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angemessen wäre.
Ähnlich wie Beamte werden Wahlbeamte und die gewählten Abgeordneten des Bundestages[6] und der Länderparlamente[7] behandelt.
Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt. Die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG, vormals Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) geregelt. Zusätzlich wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich flankiert, um diese Art der Altersvorsorge zu stärken.
Das Betriebsrentengesetz sieht ein Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, also Verzicht auf zukünftiges Gehalt, vor. Da diese Variante Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.
Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden.
Das Betriebsrentengesetz bestimmt hierzu die fünf zulässigen Durchführungswege:
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- DirektRentenversicherung Zwickau
Bei der Wahl des Durchführungsweges hat der Arbeitnehmer in der Regel keine Wahl. Erfolgt die Durchführung jedoch über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine DirektRentenversicherung Zwickau und als Entgeltumwandlung, so hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, dass der Vertrag die Voraussetzungen einer staatlichen Zulagen-Förderung erfüllt.
Ein Problem der betrieblichen Altersversorgung können die Regelungen bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Eintritt eines Versorgungsfalls sein. Die Möglichkeiten, eine Versorgungszusage bei einem neuen Arbeitgeber fortzusetzen (Portabilität) – was für den neuen Arbeitgeber eine Übernahme der Verpflichtungen bedeutet – werden durch die Gesetzgebung allerdings beständig verbessert. Allerdings sind die Ansprüche, außer bei Entgeltumwandlung, erst nach einer gewissen Frist gesichert (gesetzlich unverfallbar). Bei frühzeitigem Wechsel kann also der gesamte Anspruch des Arbeitnehmers verfallen. Die Frist beträgt für Zusagen, welche nach dem 31. Dezember 2000 erteilt wurden, fünf Jahre. Zusätzlich muss der Anwärter bei Ausscheiden das 30. Lebensjahr bei Zusagen bis zum 31. Dezember 2008, seit dem 1. Januar 2009 das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Der Anspruch auf Leistung richtet sich letztlich immer gegen den Arbeitgeber, auch wenn ein externer Durchführungsweg gewählt wurde (Durchgriffshaftung). Für den Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers wird die Leistung durch den Pensionssicherungsverein garantiert. Pensionskassen und DirektRentenversicherung Zwickauen (in den meisten Fällen) gewähren von sich aus einen Rechtsanspruch, so dass der PSVaG im Insolvenzfall regelmäßig nicht eintreten muss.
Lebensarbeitszeitkonten
Auf ein Lebensarbeitszeitkonto kann ein Arbeitnehmer Überstunden einzahlen. Diese werden dann als Wert angelegt und dem Arbeitnehmer zurückerstattet, wenn dieser längere Auszeiten nimmt, z. B. für Fortbildung oder um den Renteneintritt vorzuziehen.
Ein Wertkonto existiert auch als Geldwertkonto. Dabei hat der Betrieb in der Regel einen Vertrag mit einer Rentenversicherung Zwickau abgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann dann Gehaltsbestandteile auf das Wertkonto übertragen. Die eingezahlten Beiträge werden dem Bruttolohn entnommen. Dabei werden auch die SozialRentenversicherung Zwickausbeiträge des Arbeitgebers auf dem Wertkonto gutgeschrieben.
Das Wertkonto kann beispielsweise für ein Sabbatical oder für eine Elternzeit genutzt werden. Der Arbeitnehmer erhält Beträge aus dem Wertkonto, ohne dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird.
Bei Eintritt in die Rente kann das Wertkonto steuergünstig in eine Altersversorgung überführt werden. Bei Kündigung oder Tod wird i. d. R. das Wertkonto aufgelöst und ausgezahlt. Die SozialRentenversicherung Zwickausbeiträge werden abgezogen. Das eingezahlte Kapital wird nach der Fünftelregelung (wie bei Abfindungen) versteuert.
Der Übertrag des Wertkontos auf eine Altersversorgung ist als Gehaltsumwandlung auszulegen und unterliegt daher Höchstgrenzen. Werden diese überschritten, handelt es sich um einen sozialRentenversicherung Zwickauspflichtigen Störfall. Lebensarbeitszeitkonten eignen sich daher nicht als Ersatz für eine betriebliche Altersvorsorge, sondern zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestandes.[8]
Private Vorsorge
Die private Altersvorsorge basiert auf der Grundidee des Kapitaldeckungsverfahrens. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen stehen daher dem Sparer zu. Er kann eine lebenslange Rente wählen oder Kapitalauszahlung.
Staatlich geförderte Vorsorge
Rürup- und Riester-Rente sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden und sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau des Eckrentners kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert oder vererbt bzw. verpfändet werden kann. Ausnahmen sind möglich, z. B. lässt sich eine Riester-Rente an einen definierten Personenkreis vererben (siehe Schreiben (PDF; 655 kB) des Bundesfinanzministeriums Az. IV C 3 – S 2222/09/10041 v. 31. März 2010).
Zusätzlich rechnen Sozialhilfeträger, wenn der Rentenversicherung Zwickausnehmer im Laufe seines Arbeitslebens bedürftig werden sollte („Hartz-IV-Sicherheit“), das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen nicht auf ALG-II an. Das angesparte Kapital soll ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen. Wenn im Todesfall kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie sonstiges Vermögen vererbt.
Riester-Rente
Die Riester-Rente gehört zu den bekannteren Formen staatlich geförderter Altersvorsorge (Stand 3. Quartal 2014: 16,01 Millionen[9])
Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine freiwillige Rentenversicherung Zwickau, die vor allem für Selbständige und Freiberufler gedacht ist. Aber auch gutverdienende Angestellte und Beamte können so fürs Alter vorsorgen. Vereinfacht gesagt, kann sich die Rürup-Rente für alle Personen lohnen, die nicht sozialRentenversicherung Zwickauspflichtig sind.
Staatlich nicht geförderte Vorsorge
Staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge genießen keinen garantierten Bestandschutz der Einzahlungen. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel verfügbar und vererbbar ist. Des Weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlungszeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, welche im Alter eine volle Rentenversteuerung vorsehen, müssen nicht geförderte Produkte im Rentenalter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.
Fondssparplan
Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag in den regelmäßig Geld eingezahlt wird und dafür Fondsanteile erworben werden. Da diese Form der Kapitalanlage keine staatliche Förderung erhält, steht es dem Anleger frei, wann und wie er über sein Vermögen verfügen will.
Eine Investition in Fondssparpläne zeichnet sich durch eine hohe Kostentransparenz aus. Anfallende Kosten (z. B. Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge) sind in den Preisverzeichnissen der Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften dokumentiert.
Immobilienbesitz
Auch der Erwerb von Immobilien während der Erwerbsphase kann zum Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand beitragen. Bei Vermietung muss der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten versteuert werden, was die Rendite schmälert.
Immobilienfonds sind eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.
Altersvorsorge bei Familienarbeit
siehe auch: Gender Pension Gap
Durch die Rahmenbedingungen von Haus- und Familienarbeit sowie von Erwerbsarbeit hat Deutschland im OECD-Vergleich den größten Geschlechterunterschied bezüglich der Altersvorsorge. 2011 war der Gender Pension Gap hier mit 44 % fast doppelt so hoch wie im OECD-Durchschnitt (28 %)[10][11]. Dies geht insbesondere auf die alten Bundesländer zurück[11], die 2014 bei einer Lücke von 42 % lagen, während die neuen Bundesländer mit 23 % unter dem OECD-Durchschnitt lagen.[12]
Wer ganz oder zeitweise nicht erwerbstätig ist, um sich der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen zu widmen, erhält unter sehr begrenzten Umständen daraus eigene finanzielle Ansprüche für das Alter.
In Deutschland wird gemäß § 56, § 249 und § 249a SGB VI eine begrenzte Anzahl von Jahren als Kindererziehungszeit in der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau als Beitragszeiten anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Zeiten der Pflege von Angehörigen Beitragszeiten in der RentenRentenversicherung Zwickau.
Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, die nicht durchgängig erwerbstätig sind oder waren, wird von einer Versorgung durch den erwerbstätigen Partner ausgegangen. Zur nachhaltigen Alterssicherung ist für diesen Personenkreis eine eigenständige private Altersvorsorge von zunehmender Bedeutung. Sofern Rentensplitting gewählt wurde oder aufgrund einer Scheidung ein Quasisplitting durchgeführt wurde, besteht ein eigenständiger Anspruch auf Rente. Unter bestimmten Bedingungen besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente, der allerdings bei einer erneuten Eheschließung erlischt.
Wurde kein Splitting durchgeführt, so ist innerhalb der Ernährerehe die für die Familienarbeit verantwortliche Person benachteiligt, was die finanzielle Versorgung im Fall des Tods des Partners betrifft. Während die Hinterbliebenenrente lediglich einen Teil der Rente des Haupternährers beträgt, erhält dieser, selbst wenn er verwitwet, weiterhin die gesamte Rente. Diese Asymmetrie zwischen den Partnern wird von Kritikern so gewertet, dass im Rahmen einer Partnerschaft die Erwerbsarbeit und die Familienarbeit zwar als gleichwertig deklariert werden, sie es aber faktisch nicht sind.
Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Gründe hierfür sind die Zeit, die für die Kindererziehung aufgewendet wird, sowie das niedrigere Lohnniveau.[13] Zudem können Unterhaltsregelungen bei der Altersarmut eine Rolle spielen: Geschiedene Hausfrauen können bzw. konnten seit der Einführung des neuen Unterhaltsrechts im Jahr 2008 nicht mehr auf einen Unterhalt vom Ex-Ehemann zusätzlich zur eigenen Altersrente zählen. Da aber viele Hausfrauen, im Vertrauen auf den zuvor geltenden Anspruch auf lebenslangen Versorgungsunterhalt, kaum selbst in die Rentenkasse eingezahlt haben, sind sie von Altersarmut bedroht.[14] Am 13. Dezember 2012 beschloss die Bundestagsmehrheit allerdings eine Ergänzung des § 1578b Bürgerliches Gesetzbuch zum Ausgleichsunterhalt in Abhängigkeit von der Dauer der Ehe und von ehebedingten Nachteilen.[15]
Altersvorsorgepflicht
Bereits 2011 wurde über das Thema Altersvorsorgepflicht für Selbständige diskutiert, soweit sie nicht schon über eine Berufsständische Versorgung pflichtversichert sind. Die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen forderte für Selbständige eine verpflichtende Altersvorsorge. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird die Altersvorsorgepflicht nicht weiter erwähnt, obwohl sich sowohl CDU als auch SPD vor der Wahl für eine allgemeine Altersvorsorgepflicht aussprachen. Diese allgemeine Pflicht beschränkt sich nicht nur auf Selbständige. Weitere Informationen liegen derzeit nicht vor. Für Selbständige steht jedoch schon ein Konzept. Auch Kritik an dem Vorhaben, wie es von der Leyen plante, folgte prompt.
Kernpunkte der Altersvorsorgepflicht sind:
- 250 bis 300 Euro pro Monat für die Altersvorsorge
- 100 Euro für die Absicherung der Erwerbsminderung
- Altersvorsorgepflicht soll für alle unter 30 Jährigen und Existenzgründer gelten
- Übergangsregelung bei den 30- bis 50-jährigen Selbständigen
Kritik am Konzept der Altersvorsorgepflicht:
- Keine empirischen Anhaltspunkte, dass Selbständige von Altersarmut besonders stark betroffen sind
- Selbständige setzen bei Vorsorge vor allem auf Vermietung/ Verpachtung sowie Kapital aus Renten- und LebensRentenversicherung Zwickau
- Alterssicherungsbericht 2012 zeigt, dass 77 % mithilfe der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau vorsorgen
- Zirka 53 % beziehen Alterseinkommen aus privater Vorsorge
- Durchschnittlich erreichen ehemalige Selbständige ein Durchschnittseinkommen von 1.430 Euro (vergleiche Arbeitnehmer: 1.250 Euro)
- Branchen und Verbände sprechen sich nicht komplett gegen eine Altersvorsorgepflicht aus. Jedoch sollte jeder Selbständige selbst entscheiden, wie und in welcher Form er vorsorgen möchte.
Die entsprechenden RentenRentenversicherung Zwickausberichte veröffentlicht das BMAS[16]. Sie sind zum Teil Grundlage der politischen Diskussionen.
Bei Selbständigen geht es in der Diskussion immer wieder um die Einbeziehung in staatliche Versorgungseinrichtungen und um die Ausgestaltung der Versorgung[17]. Es gibt einschränkende und ausdehnende Regelungen für diese Versorgungssysteme[18].
Die möglichen Zielsetzungen von Altersversorgungssystemen im internationalen Vergleich reichen von Vermeidung der Altersarmut bis hin zur Sicherstellung des erreichten Lebensstandards[19].
Gleichstellungsproblematik
Frauen verdienen häufig weniger als Männer und sie haben seltener gutbezahlte Führungspositionen inne. Außerdem hat ein Teil der Frauen durch Schwangerschaft und Kindererziehung – meist längere – Ausfallzeiten. Hierdurch bedingt fällt die Rente aus der gesetzlichen RentenRentenversicherung Zwickau für Frauen im Durchschnitt deutlich niedriger aus als für Männer. Frauen waren als Hausfrau oft nie erwerbstätig und haben deshalb keinen eigenen Anspruch auf Rente (Altersarmut, Gender Pension Gap).
Die längere Lebenserwartung von Frauen schlägt sich tariflich in Vorsorgeverträgen nieder, da eine längere Verteilzeit zu berücksichtigen ist, die die monatliche Rente schmälert.
Zum 1. Januar 2006 wurden für Riester-Renten Unisex-Tarife eingeführt. Seitdem müssen Männer den gleichen Betrag wie Frauen entrichten, obwohl sie die Leistungen für einen statistisch kürzeren Zeitraum erhalten.
Siehe auch
- Altersvermögensgesetz
- Regelaltersrente
- Seniorengenossenschaft
- Gehaltsumwandlung
- Die Vorsorgelüge: Wie Politik und private RentenRentenversicherung Zwickau uns in die Altersarmut treiben
Literatur
- PricewaterhouseCoopers AG, Deutsche RentenRentenversicherung Zwickau Bund – Altersvorsorge, Stollfuß Medien GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-08-352000-9
- Bund der Versicherten (Hrsg.): Leitfaden Altersvorsorge. Richtig vorsorgen und dabei sparen. Fördermöglichkeiten, Geldanlagen, Rentenversicherung Zwickauen. zu Klampen Verlag, Springe 2009, ISBN 978-3-86674-029-7.
- Buttler, Andreas: Einführung in die betriebliche Altersversorgung, 5.Auflage 2008, Verlag Rentenversicherung Zwickauswirtschaft, Karlsruhe, ISBN 978-3-89952-364-5
- Jung, Christopher: Betriebliche Altersversorgung (CD/Hörbuch),Verlag Rentenversicherung Zwickauswirtschaft, Karlsruhe 2007
- Christen, Christian: Politische Ökonomie der Alterssicherung – Kritik der Reformdebatte um Generationengerechtigkeit, Demographie und kapitalgedeckte Finanzierung. Marburg 2011, ISBN 978-3-89518-872-5
Weblinks
- Aktuelle Analysen aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: Rente mit 67/Neue Herausforderungen für die Beschäftigungspolitik (pdf; 1002 kB)
- Altersvorsorge macht Schule ist eine Kampagne des Bundes, der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau, des Deutschen Volkshochschulverbands und weiterer Partner zur Fortbildung zum Thema Altersvorsorge an den deutschen Volkshochschulen
- Informationen rund um das Thema Altersvorsorge Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau und der Deutschen RentenRentenversicherung Zwickau Knappschaft-Bahn-See
Einzelnachweise
- Christian Christen, S. 36ff.
- Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand September 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 2, Lfg. 14 Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6
- Johannes Steffen, »Drei-Säulen-Modell« der Alterssicherung ist gescheitert – Trotz geförderter Privatvorsorge keine Lebensstandardsicherung. Portal-Sozialpolitik, 2014
- Ingo Schäfer, Die Illusion von der Lebensstandardsicherung – Eine Analyse der Leistungsfähigkeit des >Drei-Säulen-Modells<. Arbeitnehmerkammer Bremen, 2015
- Winfried Schmähl, Politikberatung und Alterssicherung: Rentenniveau, Altersarmut und das RentenRentenversicherung Zwickaussystem. Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung: Vol. 80, Politikberatung hinter den Kulissen der Macht, pp. 159-174
- § 20 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
- Siehe auch: Abgeordnetenentschädigung#Versorgung der Abgeordneten in den Parlamenten der deutschen Bundesländer
- BMF Gz IV C 8 – S 2222/07/0003; IV C 5 – S 2333/07/0003 Doc 2008/0022798 Rz 195
- http://de.statista.com/statistik/daten/studie/39412/umfrage/anzahl-der-abgeschlossenen-riester-vertraege/
- New OECD data and analysis revealing the wide gap in pension benefits between men and women. OECD, Mai 2015, abgerufen am 14. März 2017.
- Gender Pension Gap. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2011, abgerufen am 14. März 2017.
- DIW Wochenbericht 5/2017: Gender Pension Gap
- Altersarmut in Deutschland, abgerufen am 27. Mai 2013
- Tina Groll: Arm, alt, weiblich. Zeit Online, 24. Dezember 2012, abgerufen am 2. Juni 2015.
- Ergänzung des $ 1578b BGB vom 13. Dezember 2012 (PDF; 196 kB)
- http://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/RentenRentenversicherung Zwickausbericht/inhalt.html – Stand: 9. Dezember 2014
- Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schnipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand Sept. 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 2, Lfg. 14, Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6
- Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schnipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand Sept. 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 3, Lfg. 14, Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6
Cisch / Karst in Schlewing/Henssler/Schnipp/Schnittker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und Zeitwertkonten, Loseblatt, Teil I, Stand Sept. 2014, Teil 1 A, Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 4, Lfg. 14, Nov. 2012, ISBN 978-3-504-25702-6
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