Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis 1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen – findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu betreiben.

Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.