Führungskräfte werden von ihren Unternehmen oder deren Insolvenzverwaltern immer häufiger für Fehlentscheidungen und Versäumnisse haftbar gemacht. Ablesen lässt sich das an der Zahl der Managerhaftpflicht-Versicherungsfälle, die der Branchenverband GDV erfasst hat. 2023 mussten die D&O-Versicherer (D&O für „Directors & Officers“) circa 2.200 Fälle regulieren, ein Plus von 7 Prozent zum Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug knapp 100.000 Euro, womit insgesamt 216 Millionen Euro ausgezahlt wurden, 9 Prozent mehr als 2022. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort: 2019 belief sich der D&O-Gesamtschaden noch auf 132 Millionen Euro.

Als Hauptgründe für diese Entwicklung gelten gestiegene gesetzliche Anforderungen und die maue Konjunkturentwicklung. Da sich aktuell kein Aufschwung abzeichnet und die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr bereits um 25 Prozent angeschwollen ist, gehen die Versicherer von einer weiteren Zunahme der Schadenersatzforderungen gegen Manager aus. Als Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt eine D&O-Police ein, wenn versicherte Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans wegen Pflichtverletzungen in Regress genommen werden.